• 14.12.2005, 16:06:57
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SP-Keck an Haubner: Auch der x-te Versuch in Sachen Schwerarbeit bringt wieder nur Pfusch und Unzulänglichkeiten

Wien (SK) - Mit vier Fragen wendet sich der Linzer SPÖ-Nationalrat
Dietmar Keck an BZÖ-Sozialministerin Haubner. Anlass ist der heute
bekannt gewordene Begutachtungsentwurf einer "Übergangsregelung" in
Sachen SchwerarbeiterInnenpension. Keck kritisiert diesen heftig und
weist erneut auf die noch immer vorhandenen Bedenken zahlreicher
ExpertInnen im Hinblick auf Vertrauensschutz, Gleichbehandlung und
sozialpolitische wie verfassungsrechtliche Bestimmungen hin. ****

Keck dazu wörtlich: "Mit diesem x-ten Vorschlag zur Schwerarbeit wird
erneut keine Lösung geschaffen, sondern es würden wieder nur neue
Ungerechtigkeit produziert. Die angeblichen sozialpolitischen
Meilensteine, von denen BZÖ-Politiker a la Walch und Haubner so gerne
sprechen, erweisen sich in der Realität als Gallensteine für den
Sozialstaat."

"Eine echte Lösung", so Keck, "kann nur in der völligen Rücknahme der
bereits im Winter 2004 beschlossenen Schwerarbeiterregelung liegen.
Sie ist Ursprung allen Übels. Das Motto muss lauten: 'Zurück an den
Start, anstatt Übergangsregelungen zu erfinden'"

In der Folge fordert der SPÖ-Politiker von Haubner die Beantwortung
seiner Fragen. "Es sind das jene Fragen, die sich die Betroffenen
seit bekannt werden der 'neuen' Regelung stellen. Im Unterschied zur
Ministerin werden sie mit den Antworten bis an ihr Lebenslende
auskommen müssen."

Frage 1: "Genauso wie das Ursprungsgesetz enthält auch die
Übergangsregelung Pensionsabschläge. Warum werden auch nach 45
Arbeitsjahren - insbesondere bei SchwerarbeiterInnen - immer noch
Abschläge von der Pension vorgenommen?"

Frage 2: "Wieso schließen Sie all jene, die 'ihre' Schwerstarbeit vor
dem 40. Lebensjahr vollbracht haben und danach z.B. infolge
gesundheitlicher Probleme einen Arbeitsplatzwechsel vornehmen
mussten, gänzlich von Ihrer Regelung aus?"

Frage 3: "Wieso verweigern Sie all jenen, die noch vor dem 60.
Geburtstag in die Invaliditätspension wechseln mussten, jeden
Anspruch auf eine SchwerarbeiterInnenpension, auch dann wenn Sie
davor 10 Jahre oder mehr SchwerstarbeiterInnen waren?"

Frage 4: "Wieso ist es Ihnen erneut nicht gelungen, eine
SchwerarbeiterInnenregelung zu finden, die ab sofort für Männer und
Frauen gilt, und nicht erst in vielen Jahren?"

Rückfragehinweis: GR Markus Benedik, Büro NR Dietmar Keck
markus.benedik@spoe.at 0732/6585-9061 od. 0699/10-10-12-55

(Schluss) wf/mm

Rückfragehinweis:
Pressedienst der SPÖ
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at

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