• 07.12.2005, 11:29:39
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Arbeitsvertragsklauseln: ÖGB-Kritik hat Schlimmstes verhindert

Trotz Entschärfung weiterhin Handlungsbedarf - Online-Umfrage zu Arbeitsvertragsklauseln unter www.oegb.at

Wien (ÖGB) - Die Kritik des ÖGB hat das Schlimmste bei den
gestern, Dienstag, im Nationalrat beschlossenen
Arbeitsvertragsanpassungen verhindert: Der
Ausbildungskostenrückersatz bei Kündigung durch den Arbeitgeber war
zwar ursprünglich von der Regierung geplant, wurde aber nach heftiger
Kritik seitens des ÖGB doch noch aus dem Gesetz gestrichen. Dennoch
gibt es nach wie vor weit reichende Rückforderungsansprüche für
Arbeitgeber, wenn die Beschäftigten nach der Ausbildung den Betrieb
verlassen. Bernhard Achitz, Leiter des sozialpolitischen Referats im
ÖGB dazu: "Trotz dieser Entschärfung gibt es weiterhin
Handlungsbedarf. Wir fordern Sozialpartnerverhandlungen zu unfairen
Arbeitsvertragsklauseln, die ArbeitnehmerInnen belasten."++++

Unfaire Arbeitsvertragsgestaltung nimmt zu:
All-inclusive-Klauseln, Konkurrenzklauseln, Pönalklauseln oder
Ausbildungskosten-Rückersatzklauseln, Versetzungen und einseitige
Änderungen der Arbeitszeit gehören für viele ArbeitnehmerInnen zum
Alltag. Manche sind an der Grenze der Legalität, manche sind gänzlich
illegal. Alle sind zum Nachteil der ArbeitnehmerInnen. Der ÖGB
fordert eine gesetzliche Einschränkung derartiger Klauseln.

Die gestern im Nationalrat beschlossenen Änderungen bei
Konkurrenzklauseln sowie beim Ausbildungskostenrückersatz bringen
trotz der Entschärfung des ursprünglichen Planes von ÖVP und FPÖ
drastische Verschlechterungen: Der Zeitraum, in dem die Arbeitgeber
Ausbildungskosten-Rückersatz verlangen können, wird ausgedehnt.
Bereits bisher brachte die Ausbildungskostenrückersatz-Klausel in der
Praxis für die ArbeitnehmerInnen zahlreiche Nachteile, da viele
Schulungen vom Arbeitgeber verpflichtend vorgeschrieben werden. Nun
gibt es eine zusätzliche Verschärfung: Konnte der Rückersatz bisher
innerhalb von drei bis fünf Jahren gefordert werden, wird dieser
Zeitraum nun auf fünf bis acht Jahre ausgedehnt. Andere die
ArbeitnehmerInnen belastende Klauseln in Arbeitsverträgen wurden bei
den Anträgen gänzlich ignoriert. Achitz: "Die ArbeitnehmerInnen
kommen durch derartige Arbeitsvertragsgestaltung immer mehr unter
Druck und der Gesetzgeber ist offenbar nicht bereit, zu Gunsten der
Beschäftigten zu reagieren. Der ÖGB wird weiterhin Missstände
aufzeigen und dagegen auftreten."

Dass unfaire Arbeitsverträge keine Einzelfälle sind, zeigen erste
Ergebnisse einer Online-Umfrage zum Thema Arbeitsvertragsklauseln,
die ÖGB und AK derzeit durchführen. Mehr dazu unter www.oegb.at.

SERVICE: Online-Umfrage zum Thema unfaire Arbeitvertragsklauseln
unter www.oegb.at

ÖGB, 7. Dezember 2005
Nr. 700

Rückfragehinweis:
ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Barbara Mader-Marion
Tel.: (++43-1) 534 44/357 DW
Fax: (++43-1) 533 52 93
http://www.oegb.at

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