• 07.12.2005, 10:29:41
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RIDI STEIBL: STIEFKINDER WERDEN DEN LEIBLICHEN BEI FAMILIENHOSPIZKARENZ GLEICH GESTELLT

Wien, 7. Dezember 2005 (ÖVP-PK) Ich freue mich, dass es mir quasi
in letzter Sekunde gelungen ist, in der Familienhospizkarenz einen
weiteren wichtigen Schritt durchzusetzen. Sie kann nun auch für
leibliche Kinder des anderen Ehegatten oder Lebensgefährten in
Anspruch genommen werden. Das sagte heute, Mittwoch,
ÖVP-Familiensprecherin Abg. Ridi Steibl anlässlich des gestrigen
Beschlusses im Nationalrat. Somit haben Eltern nicht nur die
Möglichkeit, sich um ihre leiblichen Kinder oder Pflegekinder zu
kümmern, sondern auch um ihre Stiefkinder. Letztere wurden nun bei
der Familienhospizkarenz den leiblichen Kindern gleich gestellt. ****

Weitere Verbesserungen, die gestern beschlossen wurden: Die Dauer
der Karenz für die Pflege schwerstkranker Kinder wurde von bisher
maximal fünf Monate auf neun Monate erhöht, da insbesondere bei
schwer erkrankten Kindern Therapieformen auch über ein halbes Jahr
dauern können. Weiters wurde der Einkommens-Grenzwert für den
Familienhospizkarenz-Härteausgleich (gewichtetes
Durchschnittseinkommen des Haushaltes) von 500 auf 700 Euro
angehoben.

Für Steibl ist dies ein großer Erfolg, denn "dadurch wird es für
viele einfacher, sich selbst innerhalb der Familie um ihre kranken
Kinder bzw. Angehörigen zu kümmern."
(Schluss)

Rückfragehinweis: Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel. 01/40110/4432
http://www.oevpklub.at

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