- 06.12.2005, 12:02:17
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Wittmann fordert Einwendungsdebatte zu Registerzählungsgesetz
Wittmann kritisiert "Rasterfahndung auf Vorrat"
Wien (SK) - "Ein eigener Tagesordnungspunkt für dieses
weitgreifende, in die persönlichen Rechte eingreifende Gesetz, ist
notwendig, da sonst die Diskussion darüber eine Farce wird, vor allem
dann, wenn sie hinter anderen verfassungsrechtlich relevanten
Gesetzen versteckt wird, die im Einklang zu verhandeln sind", so
SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann am Dienstag im Nationalrat zum
Registerzählungsgesetz. Eine Einwendungsdebatte sei gerechtfertigt
und habe sich erst aus der sachbezogenen Diskussion im Ausschuss
ergeben, unterstrich Wittmann und bezeichnete das Gesetz als
"Rasterfahndung auf Vorrat". ****
Dass es beim Registerzählungsgesetz schwerwiegende Differenzen gebe,
habe sich erst in der Debatte vom ersten Dezember gezeigt, so
Wittmann. "Die ÖVP war nicht bereit, auch nur annähernd unsere
Einwendungen ernst zu nehmen und zu berücksichtigen", kritisierte
Wittmann. Deshalb sei es notwendig, einen derartig wichtigen Punkt
aus einer Anzahl anderer Punkte, über die teilweise Einstimmigkeit
herrsche, herauszulösen, so der SPÖ-Abgeordnete.
"Die sachliche Tatsache ist, dass ein Registerzählungsgesetz
geschaffen wird, bei dem wahllos Daten gesammelt werden und
vorgegeben wird, dass dies zur Sicherheit beiträgt", zeigte Wittmann
auf. Im Wesentlichen geht es darum, dass das Melderegister, das
Sozialversicherungsregister, die Bildungsanstalten, die
Steuerregister, das AMS, das Unternehmensregister, das Gebäude- und
Wohnungsregister miteinander verknüpft werden, so Wittmann. "Das wäre
für eine Registerzählung nicht notwendig, das ist ausschließlich
notwendig, um im Bundesministerium, das den Schlüssel für all diese
Register erhält, personenbezogene Daten herzustellen", sagte
Wittmann.
"Das ist nichts anderes als Rasterfahndung auf Vorrat, denn als
Dienstleister für diesen personenbezogen Schlüssel ist ausschließlich
das Innenministerium beauftragt", empörte sich der SPÖ-Abgeordnete.
"Wollen sie, dass ihre Arztdaten, die Erbkrankheiten, die
Finanzamtsdaten personenbezogen im Innenministerium zusammenlaufen?",
fragte Wittmann. Ein eigener Tagesordnungspunkt für dieses
weitgreifende, in die persönlichen Rechte eingreifende Gesetz, sei
notwendig, forderte Wittmann. Eine Trennung sei auch deshalb
notwendig, weil das Thema sachbezogen zu den
Innenministeriumsdiskussionen gehören würde, so Wittmann. (Schluss)
sk
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