• 17.11.2005, 12:14:59
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AK und Kepler-Uni starteten Linzer Arbeitsrechtsforum: Hochkarätige Referate stießen auf großes Interesse

Linz (OTS) - Am Mittwochabend fand im AK-Kongresssaal das erste
Linzer Arbeitsrechtsforum statt. Arbeiterkammer und
Johannes-Kepler-Universität hatten gemeinsam dazu eingeladen. Gleich
120 Fachleute aus Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft und
Interessenvertretungen folgten dieser Einladung. Sie hörten
hochkarätige Referate zum Thema Arbeitszeit, denen eine rege
Diskussion folgte. Die erfolgreiche Veranstaltung wird fortgesetzt.

In seiner Begrüßung sagte AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer, er
freue sich über die enge Kooperation seines Hauses mit der
Kepler-Universität. Gemeinsames Ziel sei es, einen fruchtbaren Dialog
zwischen Wissenschaft, Rechtsprechung und Arbeiterkammer
herbeizuführen. Zum Schwerpunkt Arbeitszeit stellte Dr. Kalliauer
fest, die Unternehmerseite fordere oft Flexibilität, wenn sie
eigentlich Überstundenzuschläge sparen wolle. Für Flexibilität sei
die AK grundsätzlich zu haben, für Einkommenskürzungen nicht.

Univ.-Prof. Dr. Peter Jabornegg (Johannes-Kepler-Universität) gab
in seinem Referat einen interessanten Überblick über die historische
Entwicklung der Arbeitszeit. Er betonte, dass Arbeitszeitverkürzungen
immer erkämpft worden seien. Schon bei der ersten
Arbeitszeitverkürzung in Großbritannien habe ein damals berühmter
Ökonomieprofessor gewarnt, mangels Profit werde die Wirtschaft
zusammenbrechen - eine Vorhersage, die sich bekanntlich nicht
erfüllte. Die Argumente und Vorschläge in der heutigen Debatte seien
keineswegs neu: Wenn etwa von den Arbeitgebern das Modell 10-12-60-2
propagiert werde (10 Stunden Normalarbeitszeit, 12 Stunden
Höchstarbeitszeit täglich, 60 Stunden Höchstarbeitszeit wöchentlich,
2 Jahre Durchrechnungszeitraum), dann halte man damit wieder exakt
beim britischen 10-Stunden-Gesetz von 1847.

Dr. Heinz Ehmer (Leiter der AK-Abteilung Sozialpolitik) schilderte
die Vielzahl von Flexibilisierungsmöglichkeiten, die das derzeit
geltende Arbeitszeitrecht bietet. Die Unternehmen würden diese
Spielräume in der Praxis oft nicht nützen, sagte Ehmer. Der Ruf der
Wirtschaft nach "mehr Flexibilität" sei deshalb fragwürdig.

Hon.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (Oberster Gerichtshof)
präsentierte die aktuellen Höchstgerichtsentscheidungen zum Thema
Arbeitszeit. So hat der Europäische Gerichtshof eindeutig
entschieden, dass Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit zu bewerten
sind. Der österreichische Oberste Gerichtshof erteilte einer
Handelskette eine klare Abfuhr, als sie so genannte
"Bedarfsarbeitsverträge" einführen wollte - was nichts anderes
bedeutet hätte als Arbeit auf Abruf.

Eine Fragen- und Diskussionsrunde schloss das erste Linzer
Arbeitsrechtsforum ab.

Kontakt: Dr. Robert Eiter, Tel: 050/6906-2188
E-Mail: [email protected]

Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich
Kommunikation
Tel.: (0732) 6906-2182
mailto:[email protected]
http://www.arbeiterkammer.com

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