• 15.11.2005, 15:40:47
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  • OTS0232 OTW0232

Stellungnahme der Katholischen Jugend zum Verpflegungsgeld-Urteil des Verfassungsgerichtshofs

Wien (OTS) - Die Katholische Jugend Österreich (KJÖ) begrüßt die
Feststellung des VfGH. Der VfGH liefert einen Anhaltspunkt für die
Höhe der Ermittlung eines Mindestbetrages einer "angemessenen"
Verpflegung von Zivildienern von 13,60 Euro pro Tag, einer Summe, die
sich am Aufwandersatz für die Verpflegung von Soldaten orientiert.
Bisher war eine Bandbreite der Interpretation über die Höhe des
Verpfleggeldes möglich.

Schon seit 2001 fordert die KJÖ Klarheit über eine "angemessene"
Verpflegung für Zivildiener und wies in der
Zivildienst-Reformkommission immer wieder auf dieses ungelöste
Problem hin, was bisher auf taube Ohren gestoßen ist.

"Ich glaube, dass die Diskussion rund um die Finanzierung der
Mehrkosten beim Vepflegsgeld lange andauern wird, weil sich das BMI
kaum nachsagen lassen wird, Dienstleistende für den Staat nicht
angemessen zu entschädigen", sagt Clemens Pichler, Geschäftsführer
der Katholischen Jugend Österreich.

Mit 12,- Euro pro Tag nimmt die Katholische Jugend seit vielen
Jahren eine Vorreiterrolle beim Verpflegungsgeld (analog der
Verpflegungsverordnung) für ihre Zivildiener ein. In Sachen
Freiwilligendienste bietet die KJÖ außerdem das von ihr mitinitiierte
bzw. getragene "Freiwilligen Sozialen Jahr" (FSJ) und das
"Freiwilligen Ökologischen Jahr" (FÖJ) an.

Rückfragehinweis:
Katholische Jugend Österreich
Ansprechperson: Clemens Pichler
Mobile: 0676/880111555
mailto: [email protected]
http://www.kath-jugend.at

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