• 13.11.2005, 10:15:00
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ARBÖ: Die häufigsten Fragen zum Thema Licht am Tag

Der ARBÖ informiert über neue Lichtpflicht mit eigenem Folder und Aufkleber

Wien (OTS) - Ab Dienstag 15. November 2005 ist in Österreich
"Licht am Tag" vorgeschrieben. Auch tagsüber und auf allen Straßen
müssen mehrspurige Fahrzeuge Licht einschalten. Rechtzeitig vor
Inkrafttreten der neuen Lichtpflicht beantworten die
ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr Barbara Auracher-Jäger und der technische
Schulungsleiter des ARBÖ, Gottfried Moser, jene 15 Fragen, die dem
ARBÖ am häufigsten gestellt werden.

Der ARBÖ, der die Sicherheitsvorteile dieser neuen Lichtpflicht in
Frage stellt, informiert die umfassend über neuen Vorschriften. In
allen 100 ARBÖ-Dienststellen liegt eine neuer Folder "Fahren mit
Licht am Tag" zur freien Entnahme auf. Auf der ARBÖ-Website kann
dieser Folder in PDF-Form heruntergeladen werden (www.arboe.at/News).
Ebenso kostenlos bietet der ARBÖ einen praktischen Aufkleber fürs
Armaturenbrett an, damit sie nach der Fahrt nicht vergessen, das
Licht wieder auszuschalten. ARBÖ-Mitglieder und Nicht-Mitglieder
können sich diese kleine Erinnerungshilfe in den 100 Dienststellen
des ARBÖ abholen.

1.) Ab wann muss man Licht am Tag haben?

Ab 15. November 2005

2.) Was genau schreibt das Gesetz vor?

Auch am Tag muss Licht eingeschaltet werden, entweder die
Abblendlichter oder das Tagfahrlicht. Ein richtiges Tagfahrlicht,
also eine eigens eingebaute Lampe mit eigenen Reflektoren haben nur
die modernsten Autos Da die meisten Autos keine solche
Tagfahrlichter ("Daytime Running Lights") eingebaut oder vorgesehen
haben, läuft es in der Praxis darauf hinaus, dass der Löwenanteil der
Autofahrer mit dem Abblendlicht dem Gesetz Genüge tun wird.

3.) Muss ich das Fahrzeug für Licht am Tag umrüsten?

Nein! Vom Gesetz her ist das nicht vorgeschrieben! Es genügt,
tagsüber immer das Abblendlicht oder - wenn man es hat - das
Tagfahrlicht einzuschalten.

4.) Wenn ich ohne Licht erwischt werden, was muss ich zahlen?

Vorläufig noch gar nichts, bis April wird nicht gestraft, sofern die
Innenministerin dem Vorschlag ihres Ministerkollegen Hubert Gorbach
zustimmt. Ab dann kostet ein Organmandat 15 Euro. Bei einer
Strafanzeige wird’s teuerer, bis zu 5.000 Euro.

5.) Darf ich auch das Nebellicht für Licht am Tag verwenden?

Nein, mit dem Nebellicht allein kann man die neue Lichtpflicht auf
keinen Fall erfüllen! Unter "Nebellicht" sind die vorderen
Nebelscheinwerfer zu verstehen, im Volksmund auch Breitstrahler
genannt (nicht zu verwechseln mit den hinteren Nebelschlussleuchten).
Zwar wäre es rein rechtlich möglich, Nebellicht gemeinsam mit dem
Abblendlicht für Licht am Tag zu verwenden. Das würde zu einer völlig
sinnlosen Überblendung und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
führen und wäre völlig konträr zum Sinn der neuen Lichtpflicht! Wir
vom ARBÖ sind strikt dagegen und raten dringend, Nebellicht nur dann
einzusetzen, wenn es sinnvoll ist, genauso wie sie es bisher in den
Fahrschulen gelernt haben: bei Sichtbehinderung durch Nebel, Regen,
Schnee und dergleichen.

6.) Es gibt Zeitungsinserate, die ab 15 Euro Nachrüstungen auf
Tagfahrlicht anbieten. Was steckt dahinter?

Was unter dem Titel Umrüstung auf Tagfahrlicht angeboten wird ist
nichts anderes, als dass erstens das Zündschloss mit dem Abblendlicht
verkuppelt werden, so dass sich das Abblendlicht immer automatisch
einschaltet, wenn man den Motor startet !Zweitens kann dabei auch
noch das Abblendlicht zu einer Tagschaltung "abgespeckt" werden, so
dass nur mehr die vorderen Abblendlichter leuchten und alle sonstigen
Funktionen des Abblendlichtes unterdrückt werden, also die
Abschwächung der Armaturenbeleuchtung und das Einschalten der
Begrenzungslichter, der hinteren roten Lichter und der
Kennzeichenbeleuchtung! Aber Vorsicht: Die genannten Kosten von 15
bis 20 Euro gelten nur für moderne, zwei bis drei Jahre alte
Fahrzeugen, bei denen diese Umrüstung durch Umprogrammieren der
Software bewerkstelligt werden kann. Bei den älteren Fahrzeugen
müssen dafür extra Kabel verlegt werden. Das kostet wesentlich mehr,
zwischen 50 und 160 Euro

7. Um wieviel steigt der Treibstoffverbrauch durchs ständige
Einschalten des Abblendlichts ?

Studien gehen von 1 bis 2 Prozent zusätzlichem Treibstoffverbrauch
aus. Den echten Mehrverbrauch beziffern wir vom ARBÖ mit 1,3 Prozent,
weil es ja jetzt schon Autofahrer gibt, die das Abblendlicht tagsüber
freiwillig einschalten. Bei den heutigen Treibstoffkosten ergeben
sich Mehrkosten von 30 Euro pro Fahrzeug, praktisch eine Tankfüllung
pro Jahr.. Nicht zu vergessen, dass ein höherer Treibstoffverbrauch
auch zu einer höheren Umweltbelastung führt! Ein ähnlicher
Mehrverbrauch gilt für Nebellicht Wer also Abblendlicht und
Nebellicht gemeinsam verwendet zahlt doppelt drauf. Wir vom ARBÖ
raten dringend davon ab, das Nebellicht dazuzuschalten!

8. Kann ich das Abblendlicht bei der Umrüstung auf Tagschaltung nicht
auch noch abschwächen lassen, um Sprit zu sparen?

Nein. Der Erlass des Verkehrsministers ist hier sehr klar: Die
Leuchtkraft des Abblendlichtes darf auf keinen Fall verringert
werden, Dimmen ist nicht erlaubt. Hände weg vom Herunter-Dimen, auch
wenn das einige Geschäftemacher anbieten

9. Was erspare ich mir, wenn ich das Abblendlicht auf Tagschaltung
"abspecken" lasse?

Keine falsche Illusionen! Wenn man die anderen Funktionen des
Abblendlichtes unterdrückt (siehe Anwort auf Frage 6) wird der
zusätzliche Energieverbrauch nur sehr geringfügig reduziert!

10. Bei meinem Fahrzeug ist es fürs Abblendlicht nötig, auch die
Klappen herauszufahren.Das ist überhaupt nicht cool, bei einem Unfall
würden Fußgänger schwerer verletzt! Muss das sein?

Es bleibt Ihnen nichts anderes übrig, wenn’s technisch nicht anders
geht müssen Sie die Klappen offen halten!.

11. Was muss ich beim Kauf eines Nachrüst-Sets für Tagfahrlicht
beachten?

Eine Nachrüstung auf richtiges Tagfahrlicht, ist nur für ganz
moderne Fahrzeuge zu empfehlen, die für diese eigenen Lampen und
eigenen Reflektoren überhaupt einem Platz vorgesehen haben.. Zu
beachten ist daher auf alle Fälle, ob das Nachrüst-Set fürs eigene
Fahrzeug-Modell überhaupt in Frage kommt! Ferner ist zu beachten, ob
das Set den ECE-Normen Nummer 87 und 48 entpricht! Hände weg von
nicht genormten Artikeln! Vorsicht ist auch beim Einbau geboten: Wenn
schon Einbau, dann nur von Fachexperten in der Werkstatt und nicht in
Eigenregie!

12) Kann ich mir für Licht am Tag ins Standlicht einfach eine
stärkere Lampe einbauen lassen?

Nein, das geht auf keinen Fall. Selbst wenn diese technisch möglich
wäre, was aufgrund der verschiedenen Fassungen nicht gesagt ist, wäre
es rechtlich nicht erlaub, da dies auf keinen Fall t der ECE-Norm
entspricht.

13) Kann ich mir beim Abblendlicht einen Widerstand einbauen, so
dass die Leuchtkraft am Tag sinkt?

Nein, das ist eine Art des Herunter-Dimmens und daher verboten!
Ebenso darf man nicht durch eine Fasenschnittsteuerung
herunterdimmen. Die Leuchtstärke des Abblendlichtlichtes darf nicht
verändert werden. Achtung: Bei Leuchtstärke kommt es nicht nur auf
die Watt-Leistung der Lampe an, sondern auf das Zusammenwirken
zwischen Reflektor und Lampe!

14.) Welche Leuchtkraft schreibt der Gesetzgeber für das richtige
Tagfahrlicht vor?

Die ECE-Regelungen 87 schreibt eine Lichtstärke von 400 Candela pro
Scheinwerfer vor.
Beim Tagfahrlicht kommt es weiter auch darauf an, in welcher Höhe
genau es montiert ist. Die Montage des Tagfahrlicht ist daher von
Auto zu Auto unterschiedlich, es müssen unbedingt die genauen
Vorschriften der jeweiligen Hersteller eingehalten werden.
Daher Hände weg von selbstgebastelten Lösungen!
Der ARBÖ-Tipp: Händler, die Nachrüstungen für Tagfahrlicht verkaufen,
müssen diese genauen Informationen in einem Beipackzettel mitliefern.
Das schreibt die EU vor!

15) Welche Watt-Leistung ist für die Lampe eines Tagfahrlicht
notwendig?

Entscheidend ist die Leuchtkraft insgesamt, dass heißt: nicht nur die
Watt-Leistung der Lampe ist ausschlaggebend sondern auch die
Reflektoren und die Art des Gehäuses. Das heißt, je nach Auto kann
die Wattleistung der Lampen zwischen 6 und 20 Watt schwanken.

Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Lydia Ninz
Tel.: (++43-1) 89121-280
mailto:[email protected]
http://www.arboe.at

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