- 11.11.2005, 11:12:52
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Modell der geringfügig Beschäftigten hat sich bewährt
Martin Gleitsmann: Die Aufhebung der Geringfügigkeitsgrenze würde Beschäftigungsverhältnisse drastisch reduzieren und die Lohnnebenkosten erhöhen
Wien (PWK859) - Die heute geltenden Regelungen über die
geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse wurden im Rahmen der
Sozialrechtsreformen 1997 beschlossen und damals vor allem von den
Arbeitnehmervertretern in die Sozialpartnerverhandlungen eingebracht.
Mittlerweile gibt es laut Angaben des Hauptverbands der
Sozialversicherungsträger 231.209 geringfügig Beschäftigte, wobei
eine weitere Steigerung - nämlich um 5.821 - auch im Oktober
gegenüber dem September festzustellen ist. "Die Zahl zeigt somit
deutlich, dass dieses Beschäftigungsmodell sehr gut angenommen wird",
hebt der Leiter der sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer
Österreich hervor.
Viele StudentInnen, Frauen und Pensionisten üben als Nebenjob eine
geringfügige Beschäftigung aus. Meist sind sie ohnedies bereits
sozialversichert, können aber freiwillig auch jetzt bereits zu
günstigen Konditionen den vollen Versicherungsschutz (in der
Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) erwerben. Eine Aufhebung
der Geringfügigkeitsgrenze würde somit in keiner Weise den
Versicherungsschutz erhöhen, im Gegenteil: vielfach würde die Pension
oder das Arbeitslosengeld wegfallen, weil die Geringfügigkeitsgrenze
nicht mehr gilt. "Es ist daher zu befürchten, dass die Zahl der
geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und damit
Beschäftigungschancen vor allem für Frauen drastisch zurückgehen
würden", so Martin Gleitsmann: "Versuche, das erfolgreiche Modell der
geringfügigen Beschäftigung abzuschaffen, würde keineswegs den
sozialen Schutz in Österreich verbessern, sondern eher zu einem
Anstieg von Pfusch und Schwarzarbeit und einer Erhöhung der
Lohnnebenkosten führen."
Für den Dienstgeber ist die Entrichtung von
Sozialversicherungsbeiträgen dann Pflicht, wenn er mehrere
geringfügig Beschäftigte angestellt hat, die zusammen mehr als das
Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 323,46 Euro pro
Monat) verdienen. Dienstgeber leisten damit, unabhängig davon ob sich
der geringfügig Beschäftigte für den vollen Versicherungsschutz
entscheidet, einen wesentlichen Finanzierungsbeitrag. "Eine Aufhebung
der Geringfügigkeitsgrenze würde aber für Klein- und Kleinstbetriebe,
die nur einen geringfügig Beschäftigten angestellt haben, die
Lohnnebenkosten wesentlich erhöhen", stellt Martin Gleitsmann aus
Sicht der Wirtschaft fest: "In wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist
aber eine Erhöhung der Lohnnebenkosten Gift für das Wachstum."
Für jede Versicherung (auch Sozialversicherung im internationalen
Vergleich) gibt es bestimmte Mindestbeiträge, Leistungen auf der
einen Seite müssen adäquaten Beiträgen gegenüber stehen. Dass dann
bei Aufhebung der Geringfügigkeitsgrenze mit einem Euro Beitrag der
volle Versicherungsschutz in der Kranken-, Unfall- und
Pensionsversicherung erkauft wird, kann wohl niemand ernstlich
wollen. Zudem würde der administrative Aufwand für die Einhebung von
Bagatellbeiträgen jeden vernünftigen Rahmen sprengen. "Das wäre nicht
nur sozial ungerecht, sondern würde mittel- und langfristig -
insbesondere im Hinblick auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in
der EU - die Finanzierung des Sozialsystems stark gefährden", stellt
Gleitsmann abschließend fest. (RH)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich
Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit
Dr. Martin Gleitsmann
Tel: +43 (0)5 90 900 4286
Fax: +43 (0)5 90 900 3588
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