- 21.10.2005, 10:02:48
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Ausbeutung bei Ferialjobs: Rund 70 Prozent der Verstöße aus dem Gastgewerbe
Linz (OTS) - Unbezahlte Überstunden oder zu wenig Geld für die
erbrachte Leistung - vor allem für Ferialpraktikant/-innen im
Gastgewerbe keine Seltenheit. Beschwerden sollten unbedingt rasch
eingebracht werden. Ansprüche können sonst innerhalb weniger Monate
verfallen.
Zahlreiche junge Leute gehen während der Sommermonate arbeiten.
Leider kommt es gerade hierbei immer wieder zu arbeitsrechtlichen
Verstößen. Speziell im Gastgewerbe werden die Regeln oft nicht
eingehalten. Das zeigt die Tatsache, dass rund 70 Prozent der Fälle,
die der Rechtsschutz Linz derzeit bearbeitet, aus diesem Umfeld
stammen. Die Probleme lassen sich konkret auf drei Bereiche
einschränken: Die Jugendlichen werden unter dem Kollektivvertrag
entlohnt, geleistete Überstunden nicht ausbezahlt und aliquotes
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie nicht verbrauchter Urlaub nicht
abgegolten.
Da der Ferialjob ein befristetes Arbeitsverhältnis ist, müssen die
arbeitsrechtlichen Bestimmungen aber eingehalten werden. Was viele
nicht wissen: Dies gilt meist auch für Pflichtpraktika, die Schulen
ihren Schüler/-innen vorschreiben. Sollte der Ferialjob Probleme
gemacht haben, sollte man sich so schnell als möglich mit der
Arbeiterkammer in Verbindung setzen. Die AK-Rechtsexpert/-innen
stehen unter Tel. 050/6906-1 gerne zur Seite. In jedem Fall ist
rasches Handeln gefragt, da die Verfallsfristen für Ferialarbeit
generell sehr kurz sind und offene Beträge verfallen können. Im
Gastgewerbe gilt beispielsweise: Ab Erhalt der Lohnabrechnung haben
Betroffene vier Monate Zeit, um ihre Ansprüche einzufordern.
Kontakt: Dr.in Sabine Naderer, Tel: 050/6906-2178
[email protected]
Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich
Kommunikation
Tel.: (0732) 6906-2182
mailto:[email protected]
http://www.arbeiterkammer.com
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