• 11.10.2005, 12:26:37
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ARBÖ: Gesetzesnovelle zu "Licht am Tag" muss dringend saniert werden

Ohne sofortige Reparatur könnten Autofahrer rund um die Uhr mit Nebellicht fahren

Wien (OTS) - Zwei wichtige Vorschläge zur Sanierung der 26.
KFG-Novelle wird der ARBÖ morgen, am 12. Oktober 2005, dem
Verkehrsminister Hubert Gorbach vorlegen. "Ohne sofortige Reparatur
wäre es mit Inkrafttreten der 26. KFG-Novelle schon ab Ende Oktober
in Österreich erlaubt, rund um die Uhr mit aufgeschalteten
Nebellichtern zu fahren. Das wäre der Verkehrssicherheit abträglich
und sicher nicht im Sinne des Gesetzes", stellt ARBÖ-Verkehrsjuristin
Dr. Barbara Auracher-Jäger fest.

Was ist passiert? In der Regierungsvorlage zur 26. KFG-Novelle
waren auch Nebelscheinwerfer genauso wie Abblendlicht und
Tagfahrlicht als Möglichkeit für Licht am Tag vorgesehen gewesen.
Daher wurde folgerichtig die bisherige Gesetzespassage des § 99
Absatz 5 KFG gestrichen, welche die Verwendung von Nebelscheinwerfern
sehr eingeschränkt und nur bei Sichtbehinderung durch Regen,
Schneefall, Nebel und dergleichen oder auf engen und kurvenreichen
Straßen erlaubt hatte.

Doch die Parlamentarier haben - dem dringenden Rat auch der
ARBÖ-Verkehrsexperten folgend - beschlossen, für Licht am Tag die
Verwendung von Nebellicht nicht zuzulassen. Sie ließen daher die
entsprechende Passage der Gesetzesnovelle im neuen Absatz 5a des § 99
KFG wieder fallen, ohne aber die ursprüngliche Verwendung von
Nebellicht im Absatz 5 des § 99 KFG wie bisher zu regeln. "Damit
haben sie, ohne es allem Anschein nach zu merken, erst recht wieder
die Nebellichter - durch die Hintertüre - für Licht am Tag
zugelassen", so Dr. Auracher-Jäger. Denn ohne jede spezielle
gesetzliche Regelung könnten die Autofahrer mit Inkrafttreten der 26.
KFG-Novelle Ende Oktober die Nebellichter Tag und Nacht einschalten.
(Anmerkung: Während Licht am Tag erst mit 15. November in Kraft
tritt, werden die restlichen Bestimmungen der 26. KFG-Novelle schon
Ende Oktober wirksam.)

Ausnahme für Oldtimer wurde vergessen

Spätestens jetzt sollte den Parlamentariern ein Nebellicht
aufgehen, meint man im ARBÖ und fügt einen weiteren Reparaturwunsch
des ARBÖ hinzu. Bei der Gesetzesnovelle zu Licht am Tag wurde auch
auf eine Ausnahmeregelung für Oldtimer vergessen. Für diese Gruppe
historischer Fahrzeuge gibt es aus technischen Gründen bereits
mehrere Ausnahmen von aktuellen Vorschriften. Das dauernde
Einschalten des Abblendlichtes ist für die elektronische Ausstattung
der Oldtimer (viel schwächere Lichtmaschine als die modernen
Fahrzeuge) nicht gerade optimal bzw. führt wegen der schwachen
Stromleistung zu keiner optimalen Beleuchtung.

Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Lydia Ninz
Tel.: (++43-1) 89121-280
mailto:[email protected]
http://www.arboe.at

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