- 09.09.2005, 12:08:52
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Gebührenfinanzierung für TW 1 ist absurde Wunschvorstellung!
Privatsender weisen jegliche Forderungen des ORF nach Gesetzeserleichterungen vehement zurück!

Wien (OTS) - Wie gestern bekannt geworden, übernimmt der ORF den
Spartensender TW1 zu 100%. Damit verbunden wünscht sich
Finanzdirektor Wrabetz eine noch deutlichere Quersubventionierung
durch den Einsatz von gebührenfinanzierten Programmelementen
auf TW1.
§ 9 des ORF Gesetzes regelt klar, dass derartige Spartenprogramme
in Tochtergesellschaften ausgegliedert sein müssen, nur
über Kabel und Satellit empfangen werden dürfen und eine
Gewinnorientierung eben nicht mit Mitteln der Programmentgelte
verfolgt werden darf. Für Wrabetz einfach: man sollte diesen Satz
eben aus dem Gesetz streichen. Eine anlassbezogene Korrektur
gesetzlicher Grundlagen, gegen die der ORF in den letzten Monaten
dauerhaft verstößt, wie Anzeigen der KommAustria und Urteile
durch den BKS aufzeigen. Auch die EU ist in der Frage einer
allfälligen Quersubventionierung nicht untätig und auf Basis einer
Beschwerde des VÖP bereits prüfend tätig geworden.
Als öffentlich-rechtliche Anstalt ist der ORF im Einsatz der
Programmentgelte allen Gebührenzahlern gegenüber verpflichtet.
Viele Gebührenzahler können jedoch diese Spartenkanäle, die per
Gesetz nur über Kabel und Satellit ausgestrahlt werden dürfen, gar
nicht oder nur teilweise empfangen und nutzen. Daher ist diese
Verwendung von Gebührengeldern widersinnig und entgegen der
Interessen der Gebührenzahler.
Der ORF versucht über diesen Weg doppelt zu kassieren: Die
Ausstrahlung der Programminhalte im ORF-Fernsehprogramm
generiert bereits Werbeerlöse. Eine nochmalige Ausstrahlung in
einem gewinnorientierten Spartensender verfolgt als Ziel zusätzliche
Werbeerlöse, wohl insbesondere im Sonderwerbeformbereich, etwa
Sponsoring, wo der ORF allerdings derzeit oftmals die rechtlichen
Rahmenbedingungen nicht einhält, wie zahlreiche BKS Entscheidungen
zeigen! Ein derartiges Vorgehen ohne öffentlich-rechtliches
Allgemeininteresse ist nicht argumentierbar, insbesondere vor dem
Hintergrund der erlaubten Gewinnorientierung.
Anstatt permanent nach weiteren Liberalisierungen zu
schielen, fordern die österreichischen Privatsender den ORF auf,
rechtliche Auflagen einzuhalten: "Eine anzustrebende
asymmetrische Medien- und Werbeordnung ist sonst dauerhaft in
Gefahr", sagt Christian Stögmüller , Vorsitzender des Verbands.
Im übrigen widerspricht diese Quersubventionierung durch
‚fremdfinanzierte’ Sachleistungen marktwirtschaftlichem Denken.
"Wenn der ORF TW1 nicht wirtschaftlich führen kann, sollte er es
abgeben und nicht das Leben der anderen Marktteilnehmer durch
diesen erneuten Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung
unnötig erschweren", so Corinna Piller, stellvertretende Vorsitzende
des VÖP.
Immerhin finanziert sich der ORF etwa zur Hälfte aus
Gebühren und zur anderen Hälfte aus Werbung. Die privaten Sender
sind jedoch zur Gänze auf Werbung angewiesen. Die Möglichkeiten
der Erzielung von Werbeerlösen für Private müssen daher deutlich
weiter reichend sein als für den ORF, um ein Überleben zu
ermöglichen.
Derzeit gibt es allerdings im Bereich Radio eine fast
symmetrische Werberegelung, was bedeutet, dass der ORF
annähernd die gleichen Restriktionen aber auch Freiheiten hat wie
Privatradios, und im Bereich TV findet man nur leichte
Asymmetrien. Nur durch eine asymmetrische Werberegelung ist
privater Rundfunk in Österreich mittelfristig finanzierbar und
dadurch ein dualer Rundfunkmarkt realisierbar!
Weiter reichende Forderungen des ORF wie die Lockerung der
Werbebestimmungen für den ORF - von Dr. Horst Pirker, Präsident
des Verbands Österreichischer Zeitungen bereits als "Kriegsgrund"
bezeichnet - würden die Bemühungen der Medienpolitik der letzten
Jahre, einen dualen Rundfunkmarkt zu etablieren, mit einem Schlag
zunichte machen! Dabei ist dieses Ziel noch lange nicht erreicht, und
es muss vielmehr mit großem Engagement weiter daran gearbeitet
werden!
Es bedarf weiterer Einschränkungen des ORF im Hinblick auf
den Umfang der Werbung in den TV- und Radioprogrammen des
ORF, deutlicher Sanktionen bei der Nichteinhaltung von Vorgaben
wie bspw. des Verbotes von Cross Promotion, unerlaubtem Einsatz
von Product Placement u.a., sowie gleichzeitiger Liberalisierung im
Bereich von Sponsoringmöglichkeiten und Product Placement im
privaten Sektor. Die Frage der Definition des öffentlich-rechlichen
Auftrags hat im Hinblick auf die aktuellen Forderungen des ORF
ebenfalls höchste Priorität.
"Völlig ausgeschlossen und absurd sind daher jegliche
Forderungen des ORF nach Gesetzeserleichterungen", so Mag.
Christian Stögmüller, Vorsitzender des Verbands österreichischer
Privatsender. "Diese werden von den Privatsendern mit aller
Vehemenz zurückgewiesen!"
Der Verband Österreichischer Privatsender vertritt die Interessen
von 32 privaten Rundfunkveranstaltern in Österreich.
Bild(er) zu dieser Meldung finden Sie im AOM/Original Bild Service,
sowie im OTS Bildarchiv unter http://bild.ots.at
Rückfragehinweis:
Christian Stögmüller Vorstandsvorsitzender Verband Österreichischer Privatsender Tel.: 0732 7607 100 Corinna Piller Stellvertretende Vorsitzende Verband Österreichischer Privatsender Tel.: 01 581 1211 Rene Tritscher Geschäftsführer Verband Österreichischer Privatsender Tel.: 0590 900 3173
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