- 05.09.2005, 13:31:33
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Netz für Generationen - 50 Jahre ASVG
Linz (OTS) - AK und ÖGB feiern 50 Jahre ASVG - und damit ein
Gesetz, das unserem Land wirtschaftlichen Aufschwung und sozialen
Frieden beschert hat. Das Gesamtkonzept des solidarischen
Generationenausgleichs ist auch heute noch tragfähig. Entscheidend
dafür ist ein hohes Beschäftigungsniveau.
Am 9. September 1955 hat das österreichische Parlament auf
Initiative der Gewerkschaften das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz (ASVG) beschlossen. Es regelt die Kranken-,
Unfall- und Pensionsversicherung für Arbeitnehmer/-innen und schafft
ein dichtes Netz an sozialer Sicherheit. "Mit dem ASVG sind die
Menschen bei Krankheit, Unfall und im Alter finanziell abgesichert",
sagt AK-Präsident und ÖGB-OÖ-Vorsitzender Dr. Johann Kalliauer.
Das solidarische Umlageprinzip stellte sich als gerechte und
wirkungsvolle Methode zur Schaffung von sozialer Sicherheit heraus
und das in einer Zeit, in der sich Österreich wirtschaftlich noch im
Wiederaufbau befand. Schon damals war klar, dass intelligente
Verteilungspolitik und ein funktionierender Sozialstaat der
Wirtschaft nicht schaden, sondern Wachstum und Beschäftigung fördern.
Die vergangenen Jahre waren jedoch geprägt von gravierenden
Einschnitten in das soziale Netz, insbesondere bei der
Pensionsversicherung. Auch bei der Krankenversicherung regierte der
Rotstift.
Ambulanzgebühr, Unfallrentenbesteuerung, Erhöhungen bei
Krankengeld oder Rezeptgebühr: "Wer hier von mehr Eigenverantwortung
spricht, unterstellt kranken Menschen, sie wären selbst schuld an
ihrer Krankheit", kritisiert Kalliauer.
Statt das Sozialsystem ins Wanken zu bringen und Menschen in die
Unsicherheit zu treiben, sollte sich die Politik den
Herausforderungen für die nächsten 50 Jahre ASVG stellen. Das Sinken
der Lohnquote, Stagnation bei den Vollzeitbeschäftigungsverhältnissen
und steigende Arbeitslosenzahlen führen zu einer Erosion der
Beitragseinnahmen. Auch die traditionelle Absicherung durch Ehe und
Familie kommt aufgrund steigender Scheidungsraten und neuer
Partnerschaftsmodelle zunehmend ins Wanken.
Die betriebliche Lohn- und Gehaltssumme macht einen immer
geringeren Anteil an der gesamten Wertschöpfung aus. Deshalb bleiben
auch die Einnahmen der Sozialversicherung hinter dem
Wirtschaftswachstum zurück. Die Vollversammlung der AK Oberösterreich
hat daher am 24.5.2005 einstimmig gefordert, zur Errechnung der
Arbeitgeberbeiträge die gesamte Wertschöpfung heranzuziehen. "Das
sichert dem Sozialsystem Einnahmen im Ausmaß der wirtschaftlichen
Entwicklung und stellt einen ersten Schritt zu mehr
Steuergerechtigkeit dar", so Kalliauer.
Kontakt: Mag. Dominik Bittendorfer, Tel.: 050/6906-2191
E-Mail: bittendorfer.d@ak-ooe.at
Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich
Kommunikation
Tel.: (0732) 6906-2182
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