- 31.08.2005, 19:13:09
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- OTS0238 OTW0238
FMA verhängt Geschäftsaufsicht über "AMIS Financial Consulting AG"
Zum Regierungskommissär wurde DDr. Martin Wagner bestellt
Wien (OTS) - Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA
hat heute, 31. August 2005, per Bescheid mit sofortiger Wirkung die
Geschäftsaufsicht über das konzessionierte
Wertpapierdienstleistungsunternehmen "AMIS Financial Consulting AG",
Favoritenstraße 16, 1040 Wien, verhängt.
Gemäß § 21 Abs. 1 Wertpapieraufsichtsgesetz - WAG, BGBl. Nr. 753/1996
i.d.j.g.F. i.V.m. § 20 Abs. 6 Z 1 und § 70 Abs. 2 Bankwesengesetz -
BWG, BGBl. Nr. 532/1993 i.d.j.g.F. wurde DDr. Martin Wagner zur
fachkundigen Aufsichtsperson (Regierungskommissär) gemäß § 70 Abs. 2
Z 2 lit. a BWG bei der AMIS Financial Consulting AG mit sofortiger
Wirkung für die Dauer der Gefährdung, längstens jedoch 18 Monate,
bestellt.
Gemäß § 70 Abs. 2 BWG kann die FMA bei Gefahr für die Erfüllung der
Verpflichtungen eines WPDLU gegenüber seinen Gläubigern, insbesondere
für die Sicherheit der ihm anvertrauten Vermögenswerte, zur Abwendung
dieser Gefahr befristete derartige Maßnahmen durch Bescheid anordnen.
Der fachkundigen Aufsichtsperson (Regierungskommissär), die dem
Berufsstand der Rechtsanwälte oder der Wirtschaftsprüfer anzugehören
hat, stehen alle Rechte des Abs. 1 Z 1 und 2 zu. Sie hat
- dem WPDLU alle Geschäfte zu untersagen, die geeignet sind, die
obige Gefahr zu vergrößern, bzw.
- im Falle, dass dem WPDLU die Fortführung der Geschäfte ganz oder
teilweise untersagt wurde, einzelne Geschäfte zu erlauben, die die
obige Gefahr nicht vergrößern.
Die Bestellung eines Regierungskommissärs bis zur Setzung allfälliger
weiterer, rechtlicher Schritte durch die FMA erfolgte auf Grund
offener Fragen zur Kundenbuchhaltung und zu den rechtlichen
Verhältnissen des Unternehmens und dessen Umfeld.
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
Festnetz: ++43 / (0)1 / 24959 - 5106
Handy: ++43 / (0)676 / 88249516
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