- 31.08.2005, 12:27:31
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ÖGB-Csörgits: Geplantes Pflichtgespräch vor Babypause bestenfalls erster Schritt
Weitere Maßnahmen zur Erleichterung des Wiedereinstiegs müssen folgen
Wien (ÖGB) - "Das ist ein erster ersten Schritt, dem noch viele
weitere folgen müssen!" So bezeichnet ÖGB-Frauenvorsitzende Renate
Csörgits die Ankündigung von Frauenministerin Rauch-Kallat, dass vor
Antritt der Elternkarenz künftig ein verpflichtendes Gespräch des
Arbeitgebers mit werdenden Eltern über den beruflichen Wiedereinstieg
erfolgen soll. Die ÖGB-Frauen fordern ein Maßnahmenpaket zur
Erleichterung des Wiedereinstiegs, allen voran die Verbesserung der
Bildungskarenz und eine Reform des Kindergeldes.++++
Längst überfällig sei zudem die Umsetzung der schon unzählige Male
angekündigten und nun für Mitte September versprochenen Information
an Eltern über Dauer und Ende von Karenz und Kündigungsschutz. "Das
Kindergeld gibt es seit Anfang 2002 und wir haben von Beginn an die
rechtzeitige Information der Eltern über die unterschiedliche Dauer
des Kindergeldbezugs und der kündigungsgeschützten Karenz gefordert.
Wieso hat es für die Erstellung des Infobriefs an die Eltern
dreieinhalb Jahre gebraucht?", fragt Csörgits.
Im Maßnahmenpaket zur Erleichterung des Wiedereinstiegs muss eine
Reform des Kindergeldes enthalten sein, fordern die ÖGB-Frauen.
"Eltern sollen wählen können, ob sie das Kindergeld in der bisherigen
Form beziehen wollen oder eine höhere Leistung für einen kürzeren
Zeitraum", verlangt Csörgits. Wer seine Arbeitszeit zur Betreuung des
Kindes reduziert, für den soll außerdem keine finanzielle
Zuverdienstgrenze zum Tragen kommen. "Derzeit wird die
Zuverdienstgrenze gerade besser Qualifizierten oft zum Stolperstein,
wenn sie - über Teilzeit - rasch wieder in den Beruf einsteigen
wollen", erklärt Csörgits. Um zu einer partnerschaftlichen Teilung
der Kinderbetreuung zu kommen, fordern die ÖGB-Frauen die Einführung
eines Vaterschutzmonats.
Aber auch die Weiterbildung der Eltern nach der Karenz wollen die
ÖGB-Frauen erleichtern. "Für die Bildungskarenz ist derzeit neben dem
Einverständnis des Arbeitgebers eine dreijährige
Betriebszugehörigkeit Voraussetzung. Wir fordern eine Rechtsanspruch
auf Bildungskarenz im Anschluss an die Karenz und auch die Dauer der
Betriebszugehörigkeit muss verkürzt werden", sagt Csörgits.
ÖGB, 31. August 2005
Nr. 507
Rückfragehinweis:
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Mag. Martina Fassler
Tel.: (++43-1) 534 44/480 DW
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