- 31.08.2005, 11:26:39
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Anfragebeantwortung zum EuGH - Broukal: "Erschütterndes Dokument der Untätigkeit Schüssels und Gehrers"
"Junge ÖsterreicherInnen von Regierung im Stich gelassen" - SPÖ-Anfrage & Antworten im Wortlaut
Wien (SK) "Ein erschütterndes Dokument der Untätigkeit" ist
für SPÖ-Wissenschaftssprecher Josef Broukal die Beantwortung einer
parlamentarischen Anfrage Broukals zum EuGH-Urteil über den
Uni-Zugang. Die Beantwortung zeige, dass Kanzler Schüssel jede
Verantwortung in dieser Sache ablehnt und Gehrer freimütig zugibt,
"dass sie nicht ein einziges Mal in den EU-Gremien tätig geworden
ist, um die österreichischen Universitäten und die österreichischen
Studierenden vor einem Ansturm ausländischer StudentInnen zu
schützen", so Broukal am Mittwoch gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.
Im folgenden die Anfrage des SPÖ-Wissenschaftssprechers und die
Antworten im Wortlaut. ****
So lautet die erste Frage, ob Schüssel und Gehrer seit
Aufnahme des Verfahrens gegen Österreich am 31. März 2003 jemals
versucht haben, eine für Österreichs Jugend verträgliche Regelung
grenzüberschreitender Studentenströme - wie vom Generalanwalt des
EuGH angesprochen - herbeizuführen. Weiters will Broukal wissen, ob
versucht wurde, von der EU oder von Deutschland einen finanziellen
Ausgleich für die hohen auf Österreich zukommenden Kosten zu
erhalten. Wurde überhaupt die Kostenfrage angesprochen, bzw. die
Unlogik, dass österreichische Unis gezwungen werden können, in
Deutschland zum Studium nicht Zugelassene aufnehmen zu müssen und
Österreich die gesamten Ausbildungskosten tragen muss? Wurde von
österreichischer Seite jemals vorgeschlagen, in dieser Sache
Verhandlungen mit Deutschland zu führen?
Die lapidare Antwort des Kanzlers auf diese vier Fragen: "Diese
Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des
Bundeskanzleramts. Ich verweise daher auf die Anfragebeantwortung der
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur." Gehrers
Antwort: "Österreich hat im Vertragsverletzungsverfahren ausführlich
seinen Rechtsstandpunkt vertreten und konnte davon ausgehen, dass die
Regelung der besonderen Universitätsreife europarechtskonform ist.
Daher lag bis zum Urteil am 7. Juli 2005 auch keine 'Regelung
grenzüberschreitender Studentenströme' vor. Gespräche und
Verhandlungen im Sinne der Anfrage waren deshalb weder erforderlich
noch für den Prozess nützlich."
"Besonders aufschlussreich", so Broukal, seien die Antworten auf die
Frage, ob Schüssel oder Gehrer jemals bei einer Sitzung des
Europäischen Rates die Problematik angesprochen haben, dass
Österreich Zehntausende in Deutschland nicht zum Studium Zugelassene
nicht aufnehmen kann. Gehrers Antwort: "Da die Organisation der
Bildungssysteme in der Kompetenz der Mitgliedstaaten liegt, waren
Zulassungsfragen kein Thema auf der Tagesordnung der Treffen der
EU-Bildungsministerinnen und Bildungsminister." Dazu Broukal: "Auf
die Idee, von sich aus die Aufnahme dieser Frage in die Tagesordnung
des EU-Bildungsministerrates zu fordern, ist Gehrer wohl nicht
gekommen." (Schluss) ah/cs
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