- 18.08.2005, 14:02:27
- /
- OTS0137 OTW0137
Mitterlehner: Schon jetzt ausreichend Schutz in den Arbeitsverträgen für den Arbeitnehmer gegeben
Neuregelung der Konkurrenzklausel in Planung
Wien (PWK618) - Für eine differenzierte Betrachtung in der
Diskussion um die unfaire Anwendung oder Auslegung von Klauseln in
Arbeitsverträgen spricht sich Reinhold Mitterlehner,
stellvertretender Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich,
heute aus. "Wir sind gegen eine unfaire Anwendung oder Auslegung von
Klauseln in Arbeitsverträgen, meinen aber, dass es für den
Arbeitnehmer schon jetzt genug Möglichkeiten gibt dagegen vorzugehen,
und es daher keiner zusätzlichen gesetzlichen Regelung bedarf", so
Mitterlehner.
Der Arbeitnehmer könne sich bei Ungereimtheiten jederzeit an die
Mitarbeiter der Arbeiterkammer wenden, bei vermuteten groben
Verstößen gibt es auch die Möglichkeit der Klage. Die Klauseln selbst
seien nicht rechtswidrig, sondern entsprechen dem österreichischen
Recht.
Bei der Konkurrenzklausel könne es fallweise zu erheblichen
Nachteilen für die Arbeitnehmer kommen. Hier gebe es aber bereits
Gespräche im Rahmen des Sozialausschusses mit
BZÖ-Arbeitnehmersprecher Max Walch, die noch im Herbst zu einer
entsprechenden Gesetzesänderung führen sollten.
"Die unfaire Auslegung und Anwendung von Klauseln in
Arbeitsverträgen ist in der österreichischen Arbeitskultur bisher nie
ein überbordendes Problem gewesen, wozu auch die Sozialpartner ihren
Teil beigetragen haben. Es besteht kein Anlass für eine gesetzliche
Regelung. Ausnahmefälle wird es immer geben, doch hier gibt es
entsprechende Mittel für den Arbeitnehmer dagegen vorzugehen",
schließt Mitterlehner. (Ne)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich
Dr. Stefan Riegler
Tel.: (++43) 0590 900-4364
mailto:[email protected]
http://wko.at/Presse
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | PWK






