• 15.07.2005, 13:51:49
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  • OTS0169 OTW0169

Leitfaden gibt Hilfestellung bei Fragen zu Telearbeit

Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung und Verband der öffentlichen Wirtschaft setzten gemeinsam Rahmenvereinbarung der EU-Sozialpartner um

Wien (PWK570) - Ein Leitfaden zu Fragen der Telearbeit liegt seit
heute, Freitag den 15. Juli 2005, als gemeinsames Papier von
Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung und dem Verband der
öffentlichen Wirtschaft vor. Damit reagieren die Arbeitgeberverbände
auf die im Sommer 2002 geschlossene "Rahmenvereinbarung über
Telearbeit" der EU-Sozialpartner zu diesem Thema. Die Gespräche mit
der Arbeitnehmerseite hatten zuletzt nicht zu einem er-folgreichen
Abschluss geführt. "Wir haben die Vereinbarung auf EU-Ebene als
Impuls gesehen, entsprechende Rahmenbedingungen in einer flexiblen
Arbeits-welt zu schaffen. Dies ist uns mit diesem Leitfaden gelungen,
der den Be-trieben eine wichtige Hilfestellung in Sachen Telearbeit
bietet", betont Martin Gleitsmann, Leiter der Sozialpolitik der WKÖ.

Telearbeit zählt inzwischen zu einem nicht zu vernachlässigenden
Arbeitsplatzmodell, das Vorteile sowohl für Arbeitgeber als auch für
Arbeitnehmer bietet. Waren Telearbeiter noch vor 20 Jahren
Einzelfälle, so sind es heute rund 13% der arbeitenden Bevölkerung.
So finden sich Telearbeitsplätze nicht nur in Großunternehmen,
sondern ver-mehrt auch bei mittleren und kleinen Unternehmen. Gerade
für KMUs kann die Arbeitsform Telearbeit gewinnbringend eingesetzt
werden, weil die Betriebe damit imstande sind, flexibel zu reagieren.
Zuletzt wurden die Vorteile von Telearbeit immer wieder in
Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf genannt
(z.B.: EQUAL-Projekt "Frauen und IKT im Burgenland").

Der vorliegende Leitfaden informiert die österreichischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer über die "Rahmenvereinbarung über Telearbeit" und
bietet Hinweise über die österreichische Rechtslage. Telearbeit im
Sinne der europäischen Vereinbarung ist eine regelmäßige Tätigkeit,
die ein Arbeitnehmer unter Verwendung von Informationstechnologien
von einem Ort außerhalb des Betriebes erbringt, obwohl die Tätigkeit
selbst ebenso in den Einrichtungen des Arbeitgebers ausgeführt werden
könnte. Montage- und Außendiensttätigkeiten sowie Reparaturen beim
Kunden sind keine Telearbeit.

Der Leitfaden kann unter http://wko.at/sp/leitfaden-telearbeit.pdf
abgerufen werden. (EBK)

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