- 13.07.2005, 10:04:35
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VGT: "Tierschutzministerin Rauch-Kallat kennt ihre eigenen Kompetenzen nicht!"
Nur Jagd, Fischerei und Tierversuche sind aus dem Tierschutzgesetz nach § 3 ausgenommen, nicht aber der Singvogelfang
Wien (OTS) - DDr. Martin Balluch, Obmann des Verein Gegen
Tierfabriken (VGT): "Dass Rauch Kallat sich über ihre rechtlichen
Kompetenzen als Ministerin nicht im Klaren ist, ist ein beredtes
Zeichen ihrer Inkompetenz. Nach § 1 dient das Tierschutzgesetz dem
Schutz des Lebens und Wohlbefindens individueller Tiere. Daher sind
Maßnahmen zum Schutz individueller Singvögel vor dem Fangen in Fallen
und dem Ausstellen in kleinen Käfigen unzweifelhaft vom
Tierschutzgesetz erfasst, im Gegensatz zum Schutz einer Art in ihrer
Gesamtheit."
Mag. Eberhart Theuer, Rechtsexperte des VGT: "Seit 1.1.2005 ist
Tierschutz gem § 11 Abs 1 Z 8 Bundesverfassungsgesetz (B-VG) in
Bundeskompetenz. Zuständig für Durchführungsverordnungen ist gem § 11
Abs 3 B-VG auch der Bund: Und zwar gemäß § 48 Z 5
Bundestierschutzgesetz der Bundesminister für Gesundheit - also
Ministerin Rauch-Kallat. Tatsächlich hat Ministerin Rauch-Kallat im
§2 Abs 2 Tierschutz-Veranstaltungsverordnung das Ausstellen von
wildgefangenen Singvögeln explizit verboten. Ihre Novelle will
einheimische Singvögel davon wieder ausnehmen. Umso skurriler ist es,
dass die Ministerin in ihrer Aussendung behauptet, der Schutz der
Singvögel fiele nicht in ihre Kompetenz."
DDr. Martin Balluch: "Dass Rauch-Kallat das Argument des
Artenschutzes vorschiebt, um den Tierschutz zu verschlechtern,
beweist ein weiteres Mal, dass diese Ministerin kein Herz für Tiere
hat. Man muss sich die Frage stellen, was die Ministerin eigentlich
dazu motiviert, unsere Singvögel den Vogelfängern auszuliefern."
Rückfragehinweis:
VGT - VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN
Waidhausenstr. 13/1, 1140 Wien
Tel.: +43 1 9291498, +43 676 7490225,
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