• 06.07.2005, 09:02:45
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  • OTS0026 OTW0026

Handymastensteuer - Quo Vadis?

Klosterneuburg-Kierling (OTS) - "Die Argumentation der Befürworter
und Gegner der Handymastensteuer, nun in NÖ wiederaufgelebt, zeigt
deutlich", so Eva Marsálek, PMI, "dass die Diskussion am
Grundsatzproblem vorbeigeht."

Warum Bürgerinitiativen gegen Handymasten?

Die Bürger wehren sich gegen den "Mastenwildwuchs" dann, wenn sie
es bedenklich finden, dass ihnen z.B. einerseits bis zur Farbe der
Fensterläden vorgeschrieben, ansonsten aber "über Nacht" nicht nur
ohne Mitspracherecht sondern auch ohne Information ein Handysender,
meist noch mit surrendem Klimagerät, vor die Terrasse, vors Fenster
oder auf die Zimmerdecke gestellt wird.

Bürger finden es bedenklich, dass Anrainer nicht einmal das Recht
haben zu erfahren, um welchen Betreiber es sich handelt, während sich
der Senderkataster auf Allgemeinfloskeln beschränkt: was kann man
sich schon, bezogen auf die eigene Expositionssituation, konkret
unter einem "schwachen, mittleren oder starken" Sender vorstellen?

Wettbewerbsverzerrung? Freiheiten für die Mobilfunkbranche, von denen
andere Wirtschaftszweige nur träumen können:

Die der - multinationalen - Mobilfunkbranche exklusiv und allein
eingeräumten Freiheiten laufen, so Marsálek, der in der EU so
vielgepriesenen "Chancengleichheit" krass zuwider. Welcher
Betriebsstandort ist sonst noch z.B. von jeglichen Gewerbeordnungs-
bzw. Standortverfahren ausgenommen? Hochleistungsbahntrassen,
Autobahntrassen, Flughafenlandebahnen, Supermärkte....... all diese
Projekte werden nicht, so wie Mobilfunksender, "unter Ausschluss
jeglicher Öffentlichkeit" errichtet, werden aber wohl von ebenso
vielen Mitbürgern genutzt....

Diskrepanz auch insofern, dass der Bestandsgeber eines
Mobilfunksenders Miete kassiert, während das Grundstück seines
unfreiwilligen Nachbarn, der weder Informations- noch Mitspracherecht
hat, drastisch an Wert verliert, bis hin zur Unverkäuflichkeit....

Hat jemand der so vorgeht, etwas zu verbergen?

Warum wird der Bürger, der Anrainer, also gerade und
ausschließlich bei der Errichtung von Mobilfunksendern völlig
übergangen, "im Dunkeln" gelassen?

Vielleicht weil, wie die Weltgesundheitsorganisation WHO in ihrer
Broschüre für Kommunalbehörden "Fakten über Elektromagnetische
Felder" unter anderem informiert: "Keine Normungsbehörde hat
Expositionsrichtlinien mit dem Ziel erlassen, vor langfristigen
gesundheitlichen Folgen, wie einem möglichen Krebsrisiko, zu
schützen."?

Oder weil die internationalen Rückversicherungen die Deckung eines
Gesundheitsschadens durch EMF nach wie vor explizit aus den
Betriebshaftpflichtdeckungen ausschließen..... obwohl doch
versichern, Risikoübernahme, das Geschäft der Versicherungen ist...?

Handymastensteuer - wozu?

Grundsätzlich wird eine "Lenkungsmaßnahme" bei Handymasten von der
PMI begrüßt. "Wir bedauern aber," so Marsálek, "dass die Politiker
derzeit unter "Lenkungsmaßnahme" ausschließlich den Zwang zur
gemeinsamen Standortnutzung - "site-sharing" - durch mehrere
Mobilfunkbetreiber verstehen und dies mittels "Strafsteuer"
durchsetzen wollen." Es versteht sich von selbst, dass bei
gemeinsamer Nutzung eines Mobilfunkstandortes durch mehrere
Betreiber der Mastenwald kaum weniger wird, wohl aber die Strahlung
punktuell kumuliert, sprich erhöht, wird. Genauso wie die
Wertminderung der Anrainer.

Wie könnte die Lösung aussehen? Handymastensteuer quo vadis?

Im Gegensatz zur "Kumulierung der Exposition" durch gemeinsame
Standortnutzung durch mehrere Mobilfunkbetreiber, wie sie die derzeit
diskutierte Handymastensteuer durchsetzen will, bezeichnen
Mitarbeiter des Bundesamtes für Strahlenschutz in öffentlichen
Hearings gemeinsame Mobilfunksender-Standortnutzung sinngemäß als
"Schuss nach hinten" für die öffentliche Gesundheitsvorsorge.

Die deutsche Strahlenschutzkommission, der österreichische Oberste
Sanitätsrat und die Weltgesundheitsorganisation WHO sprechen sich für
eine "Minimierung unvermeidlicher Expositionen" auf das für das
Funktionieren der Technologie erforderliche Minimum und sogar als
Qualitätskriterium, aus, ebenso wie für eine Einbeziehung der
betroffenen Anrainer bei der Standortwahl.

Daher der PMI-Vorschlag: JA zur Handymastensteuer ABER

- Handymastensteuer für alle Handymasten in allen österreichischen 
   Gemeinden
 - mit zweckgebundener Verwendung:
 - zur Erarbeitung eines gemeindeeigenen Senderstandortkatasters als 
   Basis für ein gemeindeeigenes Senderausbaukonzept,
 - mit der Zielsetzung, Standorte im Konsens Betreiber-Gemeinde-
   Bevölkerung
 - mit Minimierung der Exposition der Gesamtbevölkerung 
   durch "intelligente Standortwahl" zu errichten,
 - sowie laufende Expositionskontrolle (24h Monitoring) und 
   Veröffentlichung der Daten, z.B. via Anzeigetafeln, Internet....
 - Weiters sollte, als Basis für eine Ursachenabklärung, eine 
   Anlaufstelle zur Registrierung jener Personen geschaffen werden, 
   die nach Sendererrichtungen über Befindlichkeitsstörungen 
   berichten.

Dass die praktische Umsetzung dieser PMI-Vorschläge nicht nur
möglich, sondern auch Garant für die Akzeptanz der
Mobilfunkinfrastruktur ist, zeigen verschiedenste praktische
Anwendungen im Ausland.

Wer ist die PMI?

Die Plattform Mobilfunk-Initiativen ist ein eingetragener
gemeinnütziger Verein und Mitgliedsverein des Umweltdachverbandes.
Die PMI setzt sich für eine demokratiepolitisch-, umwelt- und
gesundheitsverträgliche Lösung im "Problemfall Mobilfunk" ein.
Eva Marsálek, PMI, ist u.a. Mitglied der Expertenarbeitsgruppen der
Weltgesundheitsorganisation WHO für die Anwendung des
Vorsorgeprinzips bei elektromagnetischen Feldern (2003) und zur
Lösungsfindung in der "Senderproblematik" (2005). Die PMI steht auch
allen Gemeinden gerne mit Know-how zur Verfügung.

Rückfragehinweis:
PMI- Eva Marsálek
Lenaugasse 36, 3400 Klosterneuburg-Kierling
e-mail: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | OGN

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