• 20.06.2005, 13:36:34
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  • OTS0175 OTW0175

BMF: Umfassende und ausreichende Prüfung: "Steuerlich korrekt gehandelt"

Wien (OTS) - Sachbezug schließt Schenkungssteuerpflicht aus.

In seinem heute erschienenen Bericht bestätigt der Rechnungshof die
inhaltlich korrekte Entscheidung der zuständigen Behörden. Zur Kritik
am Verfahren jedoch hält das Bundesministerium für Finanzen folgendes
fest:

Die Sachverhaltsermittlung ist nach Ansicht des BMF sehr umfassend
und vollständig erfolgt. Von zwei unabhängigen Finanzämtern wurden
alle für die Beurteilung der steuerlichen Tatbestände erforderlichen
Daten, Belege, Verträge, Satzungen und sonstigen erforderlichen
Unterlagen abverlangt und rechtlich gewürdigt. Dabei kam man zur
Erkenntnis, dass der Verein zur Förderung der New Economy keinerlei
Schenkungssteuer zu zahlen habe und die Förderung der
Industriellenvereinigung gemäß den Statuten der IV erfolgt war.

Zwei unabhängige Finanzämter prüften den Sachverhalt. Aufgrund der
Anregung des Rechnungshofes erfolgte sogar eine zweimalige Prüfung.
Weiters kam es zu einer Würdigung des Sachverhalts durch die
Volksanwaltschaft, namhafte Experten wie Univ. Prof. Dr. Eduard
Lechner, Dr. Roman Leitner und schließlich durch die unabhängigen
Justizbehörden. Alle kamen einstimmig zur Überzeugung, dass
steuerlich völlig korrekt gehandelt wurde.

Abschließend wird nochmals ausdrücklich festgehalten, dass bei
Bundesminister Grasser einkommensteuerrechtlich ein Sachbezug von
dritter Seite vorlag. Diesem Sachbezug von dritter Seite stehen
entsprechende Sachaufwendungen gegenüber. Im Saldo ergibt sich daher
eine Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer in Höhe von 0 Euro.

Wenn ein Sachbezug von dritter Seite im einkommensteuerlichen Sinne
vorliegt, dann kann es sich dabei nicht gleichzeitig um eine
Schenkung handeln. Somit ist eine Schenkungsteuerpflicht im
gegenständlichen Falle rechtlich ausgeschlossen.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Finanzen
   MMag. Thomas Schmid
   Pressesprecher
   Tel.: 0043/1/514 33-1188
   mailto: [email protected]
   www.bmf.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NFI

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