• 06.06.2005, 10:00:18
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Auf Skates, Boards und Scooter sicher durch den Straßenverkehr

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit erinnert: Auch für Trendsportgeräte gibt es Vorschriften

Wien (OTS) - Das warme Wetter lockt nicht nur Lauf- und
Fahrradbegeisterte auf die Straße, sondern auch Hobbysportler auf
trendigen Sportgeräten wie Inline-Skates, Skate-, Kick- und
Snakeboards oder Scooter. Längst schon haben sich die modernen
Fortbewegungsmittel vom Freizeitsektor auf die Verkehrswege
ausgedehnt. Seit dem 22. Juli 1998 gibt es in Österreich eine
ausdrückliche gesetzliche Regelung für die Benützung von
Trendsportgeräten auf der Straße, damit das rücksichtsvolle
Nebeneinander nicht zum tödlichen Gegeneinander wird.

Trendy durch den Sommer - aber unverletzt

Insgesamt 712 Unfälle gab es von 2000 bis 2004 auf Trendsportgeräten
im Straßenverkehr. 800 Menschen wurden dabei verletzt, drei Personen
starben. Alle drei Getöteten waren Kinder unter 14 Jahren, die mit
einem LKW, einem Sattelzug bzw. einem Autobus kollidierten. 20
Prozent der Fahrer wurden bei einem Unfall schwer verletzt und etwa
69 Prozent leicht verletzt. "Größte Risikogruppe sind Buben zwischen
fünf und 14 Jahren, denn über 40 Prozent aller verletzten
Trendsportler waren Jungen in dieser Altersgruppe", erläutert Dr.
Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit. Männer
sind beim Skaten generell gefährlicher unterwegs, da sie mehr als die
Hälfte der Patienten ausmachten (435). Die meisten Unfälle passierten
in der Haus- und Grundstückseinfahrt (169), auf dem Radweg (110) und
dem Gehweg (82). Die Missachtung von Vorrangregeln war Unfallursache
in über 20 Prozent der Unfälle. Unfallbeteiligte waren zu über 50
Prozent Pkws und zu rund 24 Prozent Fahrräder.

Wer darf wann wo fahren?

Um einen gefährlichen Crash zu verhindern, muss man die wichtigsten
Grundregeln beherrschen. Inline-Skaten, Rollschuh fahren und
dergleichen ist auf Geh- und Schutzwegen erlaubt. Fahrbahnen, mit
Ausnahme von Radfahranlagen, dürfen nur zum Überqueren benutzt
werden. Eine Sonderregelung gibt es in Wohnstraßen und
Fußgängerzonen: Hier darf die Fahrbahn benutzt werden, solange die
anderen Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Auf Gehsteigen
muss der Skater seine Geschwindigkeit den Fußgängern anpassen. Das
Skaten auf Radfahranlagen ist gestattet. Für die Trendsportler gelten
dort die gleichen Regeln wie für Radfahrer - im Gegensatz zu den
Radfahrern besteht für Skater jedoch keine Benützungspflicht der
Radfahranlagen. Im Unterschied zu Inline-Skates, Rollschuhen, Skate-,
Kick-, Snakeboards und Scooter gelten für den neuesten Stern am
Trendsporthimmel, die Elektroscooter, andere Regeln: Denn sie gelten
als Fahrrad, deshalb müssen sie exakt die gleichen Regeln wie
Fahrradfahrer beachten: Fahren auf Gehwegen ist verboten, hingegen
dürfen sie auf Fahrbahnen im Ortsgebiet und im Freiland sehr wohl
unterwegs sein.
Auch die Altersgrenze ist bei der Benützung von Trendsportgeräten im
Straßenverkehr klar geregelt. Auf Straßen mit öffentlichem Verkehr -
außer in Wohnstraßen - dürfen Kinder unter zwölf Jahren nur mit einer
Aufsichtsperson, die mindestens 16 Jahre alt ist, fahren. Hat das
Kind jedoch einen Radfahrausweis, darf es bereits ab dem zehnten
Lebensjahr alleine unterwegs sein.

Zu einem sicheren Vergnügen auf Skates gehört auch die richtige
Ausrüstung. So sollten alle Trendsportler auf Helm, Ellbogenschützer,
Handgelenksschoner und Knieschützer nicht verzichten. Vor allem der
Helm kann im Ernstfall Leben retten. "Gut ausgerüstet und mit
Vorsicht statt Nachsicht ist Skaten nicht nur eine attraktive
Alternative zu herkömmlichen Fortbewegungsmitteln sondern auch eine
sichere", meint Thann.

Wien, am 6. Juni 2005

Rückfragehinweis:

Mag. Katharina Kaschel
   Kuratorium für Verkehrssicherheit
   Marketing & Kommunikation
   Tel.: 01-717 70-373
   E-mail: [email protected]
   www.kfv.at
   Ölzeltgasse 3 - 1031 Wien

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