- 12.05.2005, 09:20:36
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Greenpeace beantragt Patent auf "freiheitliches Umfall-Gen"
Kommentar zur Umsetzung der Biopatent-Richtlinie in Österreich
Wien (OTS) - Greenpeace hat heute ein Patent auf das so genannte
"freiheitliche bzw. blau-orange Umfall-Gen" beantragt. Jüngsten
Forschungen zu Folge ist dieses Gen verantwortlich, dass FPÖ- bzw.
BZÖ-Politiker binnen weniger Jahre von strikten Gegnern von
Biopatenten zu unkritischen Befürwortern mutieren.
"Vizekanzler Gorbach betreibt die Umsetzung der Biopatent-Richtlinie,
während er 1999 im Nationalrat noch gegen die Richtlinie gestimmt
hat", kommentiert die Greenpeace-Molekularbiologin Susanne Fromwald.
"Genanalysen haben schließlich gezeigt: Manche FPÖ- /BZÖ-Politiker
besitzen ein spezielles Umfall-Gen, damit sie der ÖVP als
Erfüllungsgehilfen dienen können".
*Die EU-Richtlinie 98/44/EG*
Im Ernst: Die Richtlinie 98/44/EG "zum Schutz biotechnologischer
Erfindungen" wurde 1998 vom EU-Parlament beschlossen. Sie ermöglicht
die Patentierung von Tieren, Pflanzen und Teilen des menschlichen
Körpers - sogar Patente auf Embryonen sind möglich, wie die Praxis
des Europäischen Patentamts (EPA) zeigt.
Ein Beispiel: Die US-Firma Myriad hält mehrere Patente auf das so
genannte Brustkrebsgen 1. Trotz Proteststurms erteilte das EPA ein
weiteres Brustkrebsgen-Patent: Patentiert sind darin alle
Verwendungen des Gens in Diagnose und Therapie.
Oder: Im Juli 2003 werden Nagetiere und Schweine patentiert, in die
menschliche Organe eingepflanzt wurden. Das Patentamt macht dabei
klar, dass es derartige "Chimären" zwischen Mensch und Tier für
ethisch unbedenkliche, gewerblich nutzbare Produkte hält.
Beispiel 3: Monsanto besitzt ein Patent auf konventionellen Weizen,
wie er ursprünglich von indischen Landwirten gezüchtet worden ist.
Geschützt sind sogar die Kekse, die aus diesem Weizen hergestellt
werden. 2004 hat Monsanto das Patent immerhin zurückgezogen...
*Europaweiter Widerstand*
Patente wie diese werden auf Basis der EU-Biopatent-Richtlinie
erteilt. Obwohl die Richtlinie eigentlich festlegt, dass
Pflanzensorten und Tierrassen nicht patentierbar sind (Artikel 4)
oder dass "der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner
Entstehung und Entwicklung sowie die bloße Entdeckung eines seiner
Bestandteile, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens"
keine patentierbaren Erfindungen darstellen (Artikel 5)
Längst nicht alle EU-Staaten folgen der Richtlinie: Frankreich hat
sie nur teilweise umgesetzt und die Patentierung menschlicher Genen
stark eingeschränkt. Die luxemburgische Abgeordnetenkammer hat die
Regierung 2002 aufgefordert, sich gegen die Patentierung von Leben
einzusetzen. In Deutschland wurde zumindest die Patentierung von
Pflanzen deutlich eingeschränkt.
Auch in Österreich ist der Widerstand nie ermüdet: Ärztekammer,
Bauernverbände, Kardinal Schönborn als Vorsitzender der
Bischofskonferenz, Umweltschutzgruppen und Organisationen aus der
Entwicklungszusammenarbeit haben anlässlich des Versuchs, die
Biopatent-Richtlinie 2002 umzusetzen, gegen die Patentierung von
Leben protestiert. Und erst im vergangenen Dezember hat ein breites
Bündnis von über 120 Organisationen einen entsprechenden Appell an
Bundesregierung und Parlament gerichtet.
*Schwarz-Blau-Orange will Umsetzung durchpeitschen*
Im März 2002 hat die "Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt" die
Umsetzung der Biopatent-Richtlinie empfohlen. In der Folge erwies
sich v. a. die ÖVP als treibende Kraft. Im Koalitionsprogramm
Schüssel II ist festgehalten, dass die Richtlinie nach einer
parlamentarischen Enquete umgesetzt werden soll. Diese Enquete fand
im Oktober 2003 statt. Trotz kontroverser Diskussion legte die
Regierung im Herbst 2004 im Wesentlichen dieselbe Vorlage neuerlich
zur Umsetzung vor.
Zünglein an der Waage sind nun BZÖ bzw. FPÖ. Mehrere
Regierungsmitglieder (z.B. die Ex-Minister Haupt oder Reichhold)
haben sich in der Vergangenheit gegen die vorliegende Version der
Richtlinie ausgesprochen. Die FPÖ (vertreten durch Umweltsprecher
Schweitzer) hat 1999 die Forderung des Gentechnik-Volksbegehrens
"Kein Patent auf Leben" klar unterstützt. Als FPÖ-Generalsekretär hat
Schweitzer 2002 die Umsetzung der Richtlinie nochmals abgelehnt.
Mathias Reichhold hat sich als zuständiger Minister 2002 gegen die
Patentierung von Genen ausgesprochen. Herbert Haupt hat Einspruch
gegen das "Brustkrebsgen-Patent" beim EPA erhoben.
Umgeschwenkt ist der Vizekanzler: Hubert Gorbach hat sich 1997 als
FPÖ-Landesobmann und 1999 als Nationalratsabgeordneter für die
Forderungen des Gentechnik-Volksbegehrens und gegen Biopatente
ausgesprochen. Heute vertritt er gemeinsam mit Kanzler Schüssel die
Umsetzung.
*Neuverhandeln statt Umsetzen*
Mit der Patentierung wird Leben auf das Niveau einer Glühbirne
reduziert und zur Kommerzialisierung freigegeben. Mögliche
Monopolstellungen einzelner Konzerne im Lebensmittel- und
Medizinsektor garantieren darüber hinaus negative sozioökonomische
Effekte. Nützt alles nichts: Die definitive Legalisierung der
Patentierung von Lebewesen wird - nach dem Willen der ÖVP - im
Parlament beschlossen.
Rückfragehinweis:
Axel Grunt, Pressesprecher Greenpeace, 01-5454580-33 od. 0664-2407075
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