- 06.05.2005, 10:17:47
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Hafner und Fliesenleger: Neue Lohnsätze seit 1. Mai 05
KV-Erhöhung um 2,45 Prozent - Gespräche zum Thema Arbeitszeitflexibilisierung
Wien (PWK327) - Die Bundesinnung der Hafner, Platten- und
Fliesenleger und Keramiker einigte sich in der KV -Verhandlung im
Vormonat mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft
Bau-Holz, auf eine kollektivvertragliche Lohnerhöhung von 2,45
Prozent für die rund 4.000 Arbeiterinnen und Arbeiter der
Berufsgruppen Hafner, Platten- und Fliesenleger. Gleichzeitig bleiben
dort, wo "Parallelverschiebungen" bisher kollektivvertraglich
vereinbart waren, bestehende Überzahlungen aufrecht. Sie werden durch
die KV-Erhöhung nicht geschmälert. Ausgenommen sind nur jene
Bereiche, in denen auf Grund der Vereinheitlichung der Lohnkategorien
Sondervereinbarungen getroffen wurden. Die neuen Lohnsätze wurden mit
1.5.2005 wirksam und gelten bis 30.4.2006.
Im Rahmenkollektivvertrag wurde der Kündigungsschutz des § 15
Mutterschutzgesetz auf die Dauer des bundesgesetzlich geregelten
Anspruches auf Kinderbetreuungsgeld erstreckt. Künftig wird auch
allen Arbeitnehmern, die eine Lehrabschlusspüfung ablegen, die dafür
notwendige Zeit bis zu einem Arbeitstag bezahlt werden.
Neben den Kollektivvertragsverhandlungen wurden mit der Gewerkschaft
auch Gespräche zu den Themen Arbeitszeitflexibilisierung und
Arbeitnehmerschutz geführt: Um die vielfach bestehenden starken
saisonalen Beschäftigungsschwankungen abzufedern, werden sich die
Sozialpartner in einer Arbeitsgruppe mit zukünftigen Modellen einen
anderen Verteilung der Normalarbeitszeit beschäftigten. Die
Kollektivvertragspartner sind gleichzeitig übereingekommen, in einer
gemeinsamen Arbeitsgruppe eventuell notwendige Maßnahmen für die
Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu prüfen und
Umsetzungsvorschläge für die Betriebe zu erarbeiten. Dabei soll
besonders Bedacht auf die Baustoffgewichte und die Förderung der
Gesundheit durch sog. Bau-Fit-Programme genommen werden, heißt es in
einer Mitteilung der Bundesinnung.
Die neuen Lohntafeln und den Text der Kollektivverträge sind wie
bisher auf der Homepage der Bundesinnung auf www.wko.at und den
Homepages der Landesinnungen abrufbar. (hp)
OTS0068 2005-05-06/10:17
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