- 18.04.2005, 10:00:04
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Hausbetreuung: Gesetzesvorschlag der Gewerkschaft HGPD liegt vor
Keine Dienstwohnung, Anwesenheit von Montag bis Freitag
Wien (HGPD/ÖGB) - "Arbeitsplätze sind rar und trotzdem schafft es
diese Regierung ohne mit der Wimper zu zucken, dabei zuzusehen, wie
tausende Arbeitsplätze verloren gehen. In den letzten fünf Jahren
wurden 8.000 Hausbesorgerarbeitsplätze vernichtet", empörte sich
Rudolf Kaske, Vorsitzender der Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe,
Persönlicher Dienst (HGPD) heute, Montag, im Rahmen einer gemeinsamen
Pressekonferenz mit Karl Frint, dem Vorsitzenden der Sektion Miet-
und Wohnhausbetreuung in der HGPD. Seit der ersatzlosen Abschaffung
des Hausbesorgergesetzes vor fünf Jahren bemüht sich die Gewerkschaft
HGPD eine Lösung für die von ihr betreute Berufsgruppe zu finden.
Jetzt legen Frint und Kaske einen Vorschlag für ein neues Gesetz vor,
das den Berufsstand HausbesorgerIn vor dem Aussterben beschützen
soll.++++
"Wir haben den Entwurf für ein neues HausbesorgerInnengesetz
vorgelegt und erwarten, dass der jetzt von den politisch
Verantwortlichen geprüft wird", erklärte Kaske: "Jetzt werden wir
sehen wie wichtig dieser Regierung Arbeitsplätze sind, die es z.B.
gerade Frauen ideal ermöglichen, Beruf und Familie zu vereinbaren."
Der HGPD-Vorsitzende verwies auch auf die vielen MieterInnen, die
sich nicht nur im letzten schneereichen Winter oft für eine
Vorortbetreuung durch HausbesorgerInnen ausgesprochen haben. Kaske:
"Aus fast fünf Jahren Erfahrung können wir heute sagen, dass die
große Mehrheit der Alternativmodelle wie z.B. Ich-AGs, Schneedienste,
punktuelle Betreuung gescheitert ist und nicht den Wünschen der
MieterInnen entspricht."
Karl Frint präsentierte im Rahmen der Pressekonferenz das von den
GewerkschafterInnen ausgearbeitete Alternativmodell zum am 1. Juli
2000 abgeschafften Hausbesorgergesetz: "Uns war klar, dass man etwa
für die Dienstwohnung eine andere Lösung finden muss. Hier werden die
ArbeitnehmerInnen in Zukunft einen Teil der Kosten selber tragen
müssen. Wir mussten aber auch einen Weg finden, dass
HausbesorgerInnen, die in Zukunft gekündigt werden, nicht gleich auf
der Straße stehen." Hier schlage man eine längere Kündigungsfrist
vor.
Eine der größten Schwierigkeiten beim Entwurf eines neuen Gesetzes
für die Hausbestreuung ist die Frage der Arbeitzeit, erklärten die
beiden Gewerkschafter. Das alte Hausbesorgergesetz sei vom
Arbeitszeitgesetz ausgenommen gewesen, erklärte der
Sektionsvorsitzende Frint: "Nur so konnte die Beaufsichtigungspflicht
auch an Sonn- und Feiertagen gelten und im Winter die Gehsteigräumung
zwischen 6 und 22 Uhr garantiert werden." Andernfalls könnte nur eine
Anwesenheit von Montag bis Freitag gewährleistet werden. Sollte das
anders gewünscht werden, sei eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes
notwendig.
Abschließend erklärte HGPD-Vorsitzender Kaske in Richtung von
Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein: "Wir
wünschen uns neben einer neuen gesetzlichen Regelung auch endlich
klare Einkommensverhältnisse für die HausbesorgerInnen und keine
weiteren Verschleppungen wie bei den Mindestlohntarifverhandlungen
für diese Berufsgruppe. Der nächste Winter kommt bestimmt und wenn
nicht bald etwas geschieht, sollten Sie darauf schauen, Herr
Minister, dass Sie dann warme, dicke Stiefel anhaben - damit Sie
nicht im Tiefschnee am Gehsteig stecken bleiben." (kk)
ÖGB, 18. April
2005
Nr. 217
OTS0049 2005-04-18/10:00
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