- 12.04.2005, 17:14:51
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SCHÜSSEL: KEINE NEUWAHLEN, SONDERN GUTE ARBEIT FÜR ÖSTERREICH
ÖVP hat bei Wahl Auftrag erhalten, Reformprogramm für Österreich
umzusetzen
Wien, 12. April 2005 (ÖVP-PK) "Keine Neuwahlen, sondern gute
Arbeit für Österreich". So umriss heute, Dienstag, Bundeskanzler Dr.
Wolfgang Schüssel in Beantwortung der Dringlichen Anfrage im
Nationalrat das Motto dieser Regierung. Es gebe eine klare Mehrheit
für die inhaltliche Arbeit. Der Beschluss des Budgets 2006 habe dies
eindeutig und eindrucksvoll bewiesen. ****
Die ÖVP habe bei der letzten Wahl mit 42 Prozent den Auftrag
erhalten, ein Reformprogramm für Österreich umzusetzen. "Das haben
wir in intensiven Verhandlungen mit allen parlamentarischen Parteien
versucht. Wir haben mit unserem Koalitionspartner ein umfassendes
Reformprogramm vereinbart und Österreich hat davon profitiert", so
Schüssel.
Hinsichtlich der ständigen Forderung nach Neuwahlen von Seiten der
SPÖ erinnerte der Kanzler an den Kärntner SPÖ-Landesparteiobmann
Ambrozy, der sich in Koalition mit Haider und dem Bündnis befinde und
überhaupt keine Notwendigkeit sehe, in Kärnten Neuwahlen abzuhalten.
"Wenn es in Kärnten keine Notwendigkeit gibt, wegen des Bündnisses zu
wählen, können Sie mir ein rationales stichhaltiges Argument geben,
warum es dann auf Bundesebene Wahlen geben muss, obwohl es eine
stabile Regierung und eine klare Mehrheit im Parlament gibt?", so
Schüssel zu Gusenbauer und Cap. Für Ambrozy bestehe keinerlei Anlass
für Neuwahlen, solange die Koalition funktioniere. "Nichts Anderes
sage ich, und Sie können sich daran ein Beispiel nehmen."
Er, Schüssel, stimme zu, dass es zu viele Arbeitslose gebe.
Deswegen rufe diese Regierung auch am 1. Mai zu einem gemeinsamen
Reformdialog auf, bei dem EU-Kommissar Günter Verheugen sein Kommen
bereits zugesagt habe. "Wir haben zwar die drittbeste
Arbeitsmarktsituation in ganz Europa, aber wir wollen noch besser
sein", lud Schüssel die Abgeordneten ein, hier konstruktiv
mitzuarbeiten.
Die Opposition müsse sich bei ihrer Kritik zudem entscheiden, ob
es zu viel Tempo gebe oder Stillstand. "Ich glaube, die Wahrheit
liegt in der Mitte: Wir machen gute Reformarbeit für Österreich."
Gerade in den letzten Wochen sei viel weitergegangen, verwies der
Kanzler auf die neue EU-Verfassung und die heutige Zustimmung im
Ministerrat für die EU-Beitrittsverträge für Rumänien und Bulgarien.
In den nächsten Wochen und Monaten stehe zudem die Reform des
Bundesheeres mit einer Verkürzung der Wehrdienstzeit und des
Zivildienstes an. "Jetzt Neuwahlen zu machen wäre ein schwerer
Fehler, weil diese notwendigen Reformen liegen bleiben würden." Die
Eurofighter seien zudem ein gutes Beispiel, wie man durch
erstklassiges Lobbying und Gegengeschäfte Arbeitsplätze sichere,
verwies Schüssel auf den neu entstehenden Luftfahrtcluster in
Österreich und die Investitionen in Höhe von 750 Millionen bei MAN.
"Ich kämpfe um jeden Arbeitsplatz mit meinem Regierungsteam." Der
Kanzler hob zudem die gute Leistungsbilanz der ÖIAG hervor, die diese
Regierung mit 6,5 Milliarden Schulden übernommen habe. "Heute ist sie
schuldenfrei und der österreichische Steuerzahler nicht mehr
belastet."
In Beantwortung der Dringlichen Anfrage verwies der Kanzler
darauf, dass es juristisch unterschiedliche Parteienbegriffe gebe,
wie die politische Partei, die Wahlpartei und die Partei im Sinne des
parlamentarischen Klubs. Rechtsgrundlage der politischen Partei sei
das Parteiengesetz. Insgesamt seien 778 politische Parteien in
Österreich im Innenministerium angemeldet. Auch das am 4. April
gegründete "Bündnis Zukunft Österreich" (BZÖ) falle unter politische
Parteien. Rechtsgrundlage der Wahlpartei sei die jeweilige
Wahlordnung, wie jene der Länder oder des Nationalrats Diese
wahlwerbende Partei habe grundsätzlich eine eigenständige rechtliche
Existenz und auch (beschränkte) Rechtsfähigkeit.
Bei den Parlamentsparteien handelt es sich um Vereinigungen der
Abgeordneten einer oder mehrerer wahlwerbenden Parteien, die sich
aufgrund der Geschäftsordnungen des betreffenden parlamentarischen
Körpers konstituieren. "Für uns ist dabei der Paragraph 7 des
Geschäftsordnungsgesetzes maßgebend", so der Kanzler. Diese
parlamentarischen Klubs seien juristische Personen des Privatrechts,
die eine von den "dahinter stehenden" politischen Parteien oder
wahlwerbenden Parteien unabhängige Rechtspersönlichkeit aufweisen.
Die wahlwerbenden Parteien, die den Einzug in den Nationalrat
geschafft haben, haben sich zu Klubs zusammengeschlossen, "und daran
hat sich seit dem Wahltag nichts geändert", nannte Schüssel den
ÖVP-Parlamentsklub, die sozialdemokratische Parlamentsfraktion, den
freiheitlichen Parlamentsklub und den Grünen Klub. "Ich bin ein
glühender Anhänger des freien Mandats, wie es in der Bundesverfassung
garantiert ist." Es sei zwar üblich, dass es zwischen der
politischen, wahlwerbenden und Parlamentspartei eine Rechtsidentität
gibt, aber dies sei nicht notwendigerweise der Fall, denn "sonst
kämen wir schnell zu einem gebundenen Mandat. Das ist nicht der Weg,
den wir in Österreich gehen sollten. Daher werde ich die Freiheit der
Abgeordneten immer verteidigen."
Der Hauptausschuss setze sich derzeit aus vierzehn Mitgliedern des
Parlamentsklubs der ÖVP, zwölf Mitgliedern der Sozialdemokratischen
Parlamentsfraktion, sowie je drei Parlamentariern des Freiheitlichen
Parlamentsklubs und des Grünen Klubs zusammen. Legt man die
parlamentarische Praxis bei der Bestellung der Volksanwälte zu
Grunde, dass die drei mandatsstärksten parlamentarischen Klubs als
Parteien im Sinne des Art. 148g B-VG aufzufassen sind, dann sind der
Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei, der Klub der
Sozialdemokratischen Abgeordneten sowie der Freiheitliche
Parlamentsklub die drei Klubs, die gemäß Art. 148g Abs. 2 B-VG das
Recht auf Namhaftmachung eines Vorschlages haben.
Hinsichtlich der Entsendung von Vertretern in Beiräten,
Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen verwies der Kanzler darauf,
dass entsendungsberechtigt nur Parteien seien, die aufgrund einer
Nationalratswahl im Nationalrat beziehungsweise im Hauptausschuss
vertreten sind, sofern den politischen Parteien solche
Entsendungsrechte in den unterschiedlichen Rechtsvorschriften
zukommen. Bei der Bildung des LIF im Jahr 1993 sei aber eine völlig
andere Situation gewesen. Das Liberale Forum habe sich nicht nur als
neue politische Partei konstituiert, sondern auch einen neuen
Parlamentsklub gegründet. Dies sei heute und im gegenwärtigen
Nationalrat nicht der Fall.
Hinsichtlich einer Finanzierung für das BZÖ nach dem
Parteiengesetz oder dem Publizistikförderungsgesetz verwies Schüssel
auf die schon 1993 vertretene Rechtsansicht, wonach ein Anspruch nur
für politische Parteien, die bei der letzten Nationalratswahl
erfolgreich kandidiert haben, gegeben sei. Dem BZÖ stehe weder eine
Parteien-, noch eine Akademieförderung zu.
(Schluss)
OTS0228 2005-04-12/17:14
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