• 07.03.2005, 14:47:03
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Küberl zu Asylgesetz-Entwurf: "Massive Einschränkung des Rechtsschutzes für Asylwerber"

Caritas-Präsident: Geplante Aufstockung der Ressourcen und Streichung von Sonderverfahren seien aber "Erfolg"

Wien (OTS) - "Der Wegfall des besonderen Schutzes für
Traumatisierte sei ein "massiver Rückschritt"", kritisiert
Caritas-Präsident Franz Küberl in einer ersten Stellungnahme zum
Entwurf der Asylgesetznovelle, der heute, Montag, in Begutachtung
ging. So wurde AsylwerberInnen mit Anzeichen auf Traumatisierungen
bisher jedenfalls ein Asylverfahren in Österreich gewährt. Nun würden
sie zunächst in Österreich womöglich sogar in Schubhaft gesteckt und
danach in jene EU-Nachbarstaaten zurück geschickt, aus denen sie
gekommen seien. Dort seien sie nicht in jedem Fall sicher. Küberl:
"Das Leiden, etwa von Folteropfern, wird also noch vergrößert."

Der Versuch, durch ein Gesetz einzelne Problemfälle in den Griff
zu bekommen, führe zu einer massiven Beeinträchtigung des
Rechtsschutzes für jene, die Hilfe brauchen, kritisiert der
Caritas-Präsident weiters. So sei etwa das Verbot, den
Verfolgerstaaten Daten über die AsylwerberInnen zukommen zu lassen,
nun erheblich aufgeweicht worden, nur weil man Informationen über
einige, wenige verdächtige Personen erhalten wollte. Küberl: "Viele
Asylwerber bringt das in große Gefahr."

"Menschenrechtlich bedenklich" sei auch die nunmehr im Gesetz
vorgesehene Möglichkeit, die Schubhaft unbefristet zu verlängern. Die
geplante Zwangsernährung von Hungerstreikenden sei keine Lösung,
sondern werde im Gegenteil mehr Probleme machen, als sie löse,
befürchtet Küberl.

Personelle Aufstockung als "Erfolg"

Als "Erfolg" wertet Küberl hingegen, dass die Regierung nun der
Caritas-Forderung nachkommen will, die Asylbehörden personell
aufzustocken: "Hier kommt es nun freilich auf das konkrete Wieviel
und mit welchen Qualifikationen an." Die Caritas begrüßt auch den
Wegfall von Sonderverfahren, die letztlich nur zu unnötigen
Verzögerungen der Entscheidungen geführt hätten. "Hier hat der
Gesetzgeber erkannt, dass weniger Vorschriften auch Mehr und
Schneller heißen kann." Verbesserungen ortet Küberl auch bei der
bisher lückenhaften Zuständigkeitsregelung in der Vertretung
unbegleiteter Minderjähriger.

OTS0219    2005-03-07/14:47

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