- 28.02.2005, 15:34:22
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GPA zu BA-CA: Wer sinnvolle Reformen will, darf Weg des Dialoges nicht verlassen
Arbeitsrechtliche Unsicherheit wird prolongiert
Wien (GPA/ÖGB) - "Der Aufsichtsrat der BA-CA kann in seiner
heutigen Sitzung sicher keine endgültige Entscheidung über die
künftigen kollektivvertraglichen Rahmenbedingungen für die
Beschäftigten treffen. Falls sich heute der Aufsichtsrat dem
einseitigen Schritt des Vorstandes anschließt, so trägt er die
Mitverantwortung für das entstandene arbeitsrechtliche Chaos im
Unternehmen", erklärt die stellvertretende
GPA-Geschäftsbereichsleiterin Claudia Kral-Bast.++++
Bekanntlich wurde bezüglich des durch den Verbandwechsel einseitig
herbei geführten Kollektivvertragswechsels von der GPA im vergangenen
Jahr ein Festestellungsantrag an den Obersten Gerichtshof gestellt.
"Die letztendliche Entscheidung über die Zugehörigkeit der BA-CA
zum Sparkassen-Kollektivvertrag liegt beim OGH. Es ist ein
eigenartiges Rechtsverständnis, wenn versucht wird, noch bevor eine
gerichtliche Klärung vorliegt, vollendete Tatsachen zu schaffen. Was
der Vorstand einseitig durchziehen will, hat mit echten Reformen
nichts zu tun, sondern ist ein Deckmantel für massive Einschnitte in
die Einkommensperspektive der Beschäftigten. Wer echte Reformen will,
der darf den Weg des sozialen Dialoges nicht verlassen. Genau diesen
Weg hat der Vorstand durch die Missachtung ihrer Dialog- und
Vertragspartner gewählt. Änderungen im Dienstrecht müssen auf
Akzeptanz der Beschäftigten stoßen und bedürfen einer professionellen
Überleitungsregelung auf KV-Ebene. Wir laden daher Vorstand und
Aufsichtsrat der BA-CA ein, ihre Verantwortung wahr zu nehmen und
eine tragfähige Lösung im Wege des Dialoges zu suchen, anstatt in
bestehende Verträge einzugreifen", so Kral-Bast abschließend.
ÖGB, 28. Februar
2005
Nr. 125
OTS0220 2005-02-28/15:34
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