- 28.02.2005, 11:01:42
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Jarolim zur Einstellung in Causa Grasser: "Höchst peinliche Angelegenheit" - verzerrte Darstellung in der Öffentlichkeit
Österreichweite Erhebung soll Frage der Gleichbehandlung aller Steuerzahler klären
Wien (SK) Als "höchst peinliche Angelegenheit" bezeichnete
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am Montag gegenüber dem
SPÖ-Pressedienst die jüngsten Vorgänge im Verfahren gegen
Finanzminister Grasser. Schon der Umstand, dass die Entscheidung der
Staatsanwaltschaft in der Öffentlichkeit so dargestellt werde, dass
man meint, sie basiere auf einer Meinung des unabhängigen
Oberlandesgerichtes, "entbehrt nicht einer gewissen Groteske und
stellt in der Öffentlichkeit ein verzerrtes Bild dar", so Jarolim.
"Waren es doch gerade die Gerichte, welche die Staatsanwaltschaft mit
allem Nachdruck daran hinderten, das Verfahren gegen den
Finanzminister schon früher einzustellen." Dabei hatte es sich
zunächst um den aus drei Mitgliedern bestehenden Richtersenat
"Ratskammer" beim Landesgericht für Strafsachen Wien gehandelt; und -
nach Ergreifung eines Rechtsmittels durch die Staatsanwaltschaft Wien
- sogar um das Oberlandesgericht Wien. "Jetzt den Eindruck zu
erwecken, als hätte das Gericht die Staatsanwaltschaft de facto dazu
gezwungen, das Verfahren einzustellen ist absurd", so Jarolim. ****
Es stehe auch jedem Staatsbürger selbst frei, sich seinen Reim über
die in der Öffentlichkeit bekannte Begründung der Staatsanwaltschaft
zur Einstellung zu machen, nämlich dass Grasser keinen Einfluss auf
den Verein "New Economy" als Betreiber der Homepage gehabt hätte.
"Mit Mathias Winkler, dem Kabinettchef Grassers und dem Sektionschef
der zentralen Sektion 'Steuern und Zoll' - befanden sich zwei dem
Finanzminister unterstellte Personen als Vorstandsmitglieder in einem
Verein, der das klar erkennbare zentrale Anliegen verfolgte, die
Person Finanzministers Grasser zu fördern. Dass bei einer derartigen
maßgeschneiderten Struktur von einer mangelnden Einflussnahme des
Finanzministers auf die Geschäftsführung des Vereins ausgegangen
wird, stellt eine Einschätzung dar, die in jeder anderen
Steuerrechtsangelegenheit unvorstellbar gewesen wäre", betonte
Jarolim.
Jarolim erinnerte bei dieser Gelegenheit auch daran, dass bereits vor
einem Jahr international höchst renommierte Steuerrechtesexperten
entgegen der Meinung des Staatssekretärs Finz und des Finanzministers
Grasser das Bestehen einer Schenkungssteuerpflicht erklärten, ein
Umstand, von dem jetzt auch die Staatsanwaltschaft ausgeht.
"Schon aus rechtsstaatlichen Überlegungen scheint es angemessen, zu
erheben, ob gegenüber anderen österreichischen Steuerzahlern in
vergleichbaren Fällen mit ähnlicher Großzügigkeit aufgetreten wird",
so Jarolim. Damit sollten Ungleichbehandlungen vermieden und der
Glauben in den Rechtsstaat gestärkt werden. Eine Plattform von
Experten und Rechtsunterworfenen sollte daher im Zuge einer Erhebung
an dieser "Tatsachenforschung" beteiligt werden. "Das gilt natürlich
auch für den Finanzminister selbst", so Jarolim abschließend.
(Schluss) up
OTS0109 2005-02-28/11:01
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