• 04.02.2005, 12:44:33
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  • OTS0161 OTW0161

Spitalsausbildung: Fehlende Anerkennung von Ausbildungsstätten nachholen

Ärztekammer hofft auf eine rasche Bereinigung - "Aber keine strafrechtlichen Folgen"

Wien (OTS) - Ungeachtet der berechtigten Kritik von LAbg. Ingrid
Korosec und LAbg. Sigrid Pilz zur derzeitigen Ausbildung von
Turnusärzten in Wiener KAV-Spitälern hält die Ärztekammer für Wien
fest, dass die Tätigkeit von Turnusärzten an Krankenhäusern, die über
keine aufrechte Ausbildungsberechtigung verfügen, nicht den
strafrechtlichen Tatbestand der Kurpfuscherei erfüllt. ****

Damit würden nur Patienten unnötig verunsichert werden, verlautete
aus der Ärztekammer. (hpp)

OTS0161    2005-02-04/12:44

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