- 19.01.2005, 11:12:10
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Brettenthaler zu Chefarztpflicht: Erwarten Entgegenkommen von Hauptverband
ÖÄK-Präsident Brettenthaler: "Wollen, dass Hauptverband ministerielle Auflagen erfüllt" - Pruckner: "Rechtssicherheit für Ärzte ist zwingend notwendig"
Wien (OTS) - Im Vorfeld der morgigen Gespräche mit dem
Hauptverband über eine Verbesserung der Modalitäten für die neue
Chefarztpflicht hat der Präsident der Österreichischen Ärztekammer
(ÖÄK), Dr. Reiner Brettenthaler, dem Hauptverband geraten, die
Empfehlungen der Gesundheitsministerin möglichst rasch aufzugreifen.
"Wird der Auftrag der Ministerin zeitnah umgesetzt, können wir
schnell zu brauchbaren und praxisnahen Lösungen kommen" berichtete
Brettenthaler in einer Aussendung am Mittwoch. Er erwarte "nicht mehr
und nicht weniger, als dass der Hauptverband die ministeriellen
Forderungen erfüllt", so der Ärztekammerpräsident über die
Ausgangssituation zu dem morgen stattfindenden Gipfelgespräch. Der
Hauptverband müsse "Patienten und Ärzten entgegenkommen, um die
allgemeine Verwirrung zu beenden".
Es gehe vor allem darum, die zahlreichen Engpässe, die für
Patienten in der Medikamentenversorgung entstanden seien, zu
beseitigen. Die Ärztekammern erhielten nach wie vor Beschwerden von
Patienten, die gewohnte Medikamente nicht mehr bekämen oder über
bürokratische Hürden klagten. So würden etwa chronisch oder schwer
kranken Patienten Großpackungen seitens der Kontrollärzte vielfach
verweigert und sie durch die Bewilligung von Kleinpackungen über
Gebühr finanziell belastet.
Nach einem Gespräch mit Vertretern der Österreichischen Ärztekammer
hatte Ministerin Rauch-Kallat kürzlich vom Hauptverband gefordert,
die vor dem 31.12.2004 begonnenen und in der Patientendatei
dokumentierten Therapien mit chefarztpflichtigen Medikamenten vorerst
weiterzuführen, auch wenn sie gegebenenfalls der derzeitigen
Indikationenlösung nicht entsprächen. Für den Umgang mit
Großpackungen ersuchte sie um eine einheitliche Regelung, besonders
dort, wo auf Grund der Verschreibungen von Klein- und
Mittelpackungen "mehr Rezeptgebühr anfallen kann".
Ferner empfahl die Ministerin, den Erstattungskodex für Heilmittel
mit der Ärztekammer gemeinsam neu zu gestalten und eine Hotline für
Ärzte einzurichten. Im vorliegenden Erstattungskodex fehlen unter
anderem Indikationen, Preise, Packungsgrößen und Vergleichspräparate
- Angaben also, die den Ärzten die Auswahl erleichtern. Außerdem
urgiert die Ministerin eine Änderung der Dokumentationsverpflichtung
von Medikamenten. Es müsse eine Möglichkeit für die Ärzte geben,
"eindeutig zu dokumentieren, warum sie etwa ein gelbes oder grünes
Medikament verschreiben, bzw. wie und welche Befund- und
Anamnesedaten festgehalten werden müssen".
"Ärzte brauchen Rechtssicherheit"
Der Obmann der Bundeskurie Niedergelassene Ärzte in der
Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Jörg Pruckner, macht darauf
aufmerksam, "dass die Ärzte Rechtssicherheit brauchen". Pruckner
fordert "eindeutige und im Erstattungskodex klar ersichtliche
Vorgaben, bei welcher Indikation ein Medikament gegeben werden kann".
Ferner urgiert er eine "einfache, klare und kurze Dokumentationsform"
für die zu kontrollierende Verschreibung. Eine allgemein gehaltene
Dokumentation, wie vom Hauptverband vorgeschlagen, sei zu diesem
Zweck ebenso ungeeignet wie das extra Formblatt, das seitens des
Hauptverbandes aufgelegt worden sei. "Hier muss die elektronische
Dokumentation des Arztes bzw. dessen Patientendokumentation in der
Kartei reichen", führt Pruckner aus.
OTS0097 2005-01-19/11:12
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