- 17.12.2004, 12:07:57
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Möbel Lutz: Auch in Kärnten Beschwerden über Weihnachtsgeld
AK: Geringfügige haben Anspruch auf alle Sonderzahlungen
Kärnten (OTS) - Nicht nur in Niederösterreich, auch in Kärnten
wenden sich geringfügig beschäftigte Mitarbeiter der Möbelkette Lutz
an die AK, weil ihnen kein Weihnachtsgeld ausbezahlt worden ist. "Wir
fordern die Firma auf, die offenen Ansprüche sofort zu begleichen,
weil auch Geringfügigen im Handel ohne Einschränkungen alle
Sonderzahlungen zustehen", betont der Leiter der AK-Rechtsabteilung,
Dr. Richard Wohlgemuth.
Möbel Lutz beschäftigt in Kärnten in den Filialen in Klagenfurt
und Villach insgesamt 364 Mitarbeiter. Österreichweit sind es rund
8.000. Berechnungen der Arbeiterkammer gehen davon aus, dass in den
46 Möbelhäusern rund 2.530 Mitarbeiter geringfügig beschäftigt sind.
Das heißt, sie beziehen ein Monatseinkommen, das unter 316,19 Euro
liegt.
In Niederösterreich wurde vielen von ihnen das Weihnachtsgeld
nicht ausgezahlt, deckte die Arbeiterkammer auf. Auch in Kärnten
scheint diese Vorgangsweise des Möbelriesen Praxis zu sein. "Sowohl
in Villach als auch in Klagenfurt gibt es Anfragen an die
Rechtsabteilung, ob diese Vorgangsweise von Lutz, kein Weihnachtsgeld
an die Geringfügigen zu zahlen, zulässig ist. Die Antwort lautet
eindeutig: Nein", stellt Wohlgemuth klar. Egal ob Vollzeit-,
Teilzeit- oder geringfügig beschäftigt: Sonderzahlungen wie Urlaubs-
und Weihnachtsgeld stehen allen Beschäftigten im Handel zu und müssen
ausbezahlt werden. Es gibt keine Einschränkungen.
Die Arbeiterkammer fordert daher in den ihr vorliegenden Fällen
die Firma Lutz auf, das Weihnachtsgeld sofort auszuzahlen.
Allen möglicherweise Betroffenen bietet die Arbeiterkammer ihre
Unterstützung an. "Wer unsicher ist, ob die Lohnabrechnung korrekt
ist, soll sich an die Rechtsabteilung der AK Kärnten wenden. Wir
überprüfen jeden einzelnen Fall und fordern die Firma zur Nachzahlung
auf", betont Wohlgemuth.
Rechtsabteilung der Arbeiterkammer Kärnten: Telefon 0463/5870-252
| E-Mail: [email protected]
OTS0154 2004-12-17/12:07
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