- 17.12.2004, 09:00:00
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Vom Kriegsende bis zum Staatsvertrag
Wien (WIFO) - 1955 - zehn Jahre nach Kriegsende - erhielt
Österreich den Staatsvertrag. In diesem Zeitraum wurden die Schäden
des Kriegs und der unmittelbaren Nachkriegszeit beseitigt.
Gleichzeitig entstanden eine neue leistungsfähige Wirtschaftsstruktur
und wachstumsfördernde Institutionen. Die Nachkriegsinflation wurde
gestoppt und ein dauerhaftes Regime innerer und äußerer finanzieller
Stabilität etabliert.
Die österreichische Wirtschaft befand sich nach Kriegsende in
einem desolaten Zustand. Die Bevölkerung in den Städten hungerte, die
Produktion stagnierte auf niedrigem Niveau, und die Infrastruktur
wies Lücken auf. Der fatale Zirkel der Mangelwirtschaft konnte
durchbrochen werden, als sich 1947 die ersten Erfolge im Wiederaufbau
einstellten und ausländische Vorprodukte (insbesondere Kohle und
Rohstoffe) in größeren Mengen verfügbar wurden. Bis Anfang der
fünfziger Jahre wurden zweistellige Wachstumsraten erzielt. Schon
1949 erreichte das reale BIP das Niveau von 1937, dem letzten Jahr
vor der deutschen Annexion, 1955 - im Jahr des Staatsvertrags - lag
es bereits um zwei Drittel darüber. Motor des Wirtschaftswachstums
waren Industrie und Bauwirtschaft. Der Schwung der
Wiederaufbauperiode wurde in die Friedenswirtschaft mitgenommen. Auf
den Wiederaufbau folgte das "golden age", eine lange Periode von
historisch einmaligem Wirtschaftswachstum. Österreich konnte
schrittweise wieder jenen Rang in der Hierarchie der europäischen
Industrieländer erringen, den der Kern der Monarchie vor dem Ersten
Weltkrieg innegehabt hatte.
Österreich hat sich schon 1945 politisch und ökonomisch für den
"Westen" entschieden, trotz der Risken, die damit im Zeitalter des
Kalten Kriegs verbunden waren. Damit verknüpft war nicht nur eine
hohe Auslandshilfe, sondern auch die Teilnahme an den ersten Stufen
der europäischen Integration in Gestalt der Liberalisierung des
innereuropäischen Handels und der Europäischen Zahlungsunion. Nach
dem damals vorherrschenden Konzept des "Gradualismus" wurde der
Übergang von der Kommandowirtschaft der Kriegsjahre zur
Marktwirtschaft schrittweise vollzogen. Die internationale
Staatengemeinschaft billigte Österreich einen Sonderstatus zu
("special case").
Die Auslandshilfe im Wert von 1,5 Mrd. $ sicherte der heimischen
Wirtschaft lebenswichtige Importe und ermöglichte die Finanzierung
eines umfassenden Investitionsprogramms. Sie war für Österreich umso
wichtiger, als es nicht voll über seine wirtschaftlichen Ressourcen
verfügen konnte: Die Besatzungsmächte forderten vor allem in den
ersten Nachkriegsjahren hohe Unterhaltskosten. Die UdSSR
beschlagnahmte 1945 Anlagen und Vorräte, die sie für den Wiederaufbau
der eigenen Volkswirtschaft benötigte. Und sie benutzte später das
ihr auf der Potsdamer Konferenz zugeschriebene Deutsche Eigentum, um
daraus "Reparationen aus laufender Produktion" zu ziehen. Insgesamt
wurden der heimischen Wirtschaft unter dem Titel "Besatzungskosten"
und "Deutsches Eigentum" Güter und Leistungen entzogen, deren Wert
auf Dollarbasis nicht viel niedriger war als die Auslandshilfe.
Wie stets nach verlustreichen Kriegen drohte nach 1945 eine
Nachkriegsinflation. Die Wirtschaftspolitik schöpfte durch zwei
Währungsreformen den Geldüberhang ab, nahm aber hin, dass sich eine
"Kosteninflation" entwickelte, die von den Sozialpartnern in Form von
Preis-Lohn-Abkommen nur unzulänglich unter Kontrolle gehalten werden
konnte. Unter dem Druck der internationalen Staatengemeinschaft
entschloss sich die heimische Wirtschaftspolitik Ende 1951, innere
und äußere finanzielle Stabilität durch einen harten
Stabilisierungskurs herzustellen. Nach einer kurzen
Stabilisierungskrise konnte ein dauerhaftes Regime innerer und
äußerer finanzieller Stabilität etabliert werden.
Marktwirtschaftliche Reformen, die lange Zeit zurückgestellt worden
waren, konnten nunmehr nachgeholt werden. Dazu zählten die Klärung
von Eigentums- und Forderungsrechten, die Schaffung eines neuen
Notenbankstatus, die Entwicklung des Kapitalmarktes und die
Liberalisierung des Außenhandels als Vorstufe der europäischen
Integration.
Das rasche Wirtschaftswachstum ermöglichte eine Verbesserung der
Lebensbedingungen der Menschen. Die städtische Bevölkerung wurde ab
1949 quantitativ, obgleich noch nicht qualitativ ausreichend mit
Nahrungsmitteln versorgt. Nach der Stabilisierung der Währung
begannen die privaten Haushalte, Realvermögen zu bilden und ihre
durch die Nachkriegsinflation dezimierten Bestände an Geldvermögen
wieder aufzufüllen. Das Zeitalter der dauerhaften Konsumgüter mit
seinen tiefgreifenden sozio-ökonomischen Konsequenzen hatte
eingesetzt, obschon der Weg zur Vermögensgesellschaft noch sehr weit
war.
Der Beitrag beruht auf einer umfassenden Studie, die das WIFO Anfang
2005 unter dem Titel "Wirtschaft und Wirtschaftspolitik in Österreich
1945-1955" im Verlag Manz publizieren wird (Euro 94,-;
Vorbestellungen bitte an das Österreichische Institut für
Wirtschaftsforschung, z. Hd. Frau Christine Kautz,
[email protected], Fax 01/798 93 86)
OTS0029 2004-12-17/09:00
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