• 10.12.2004, 10:28:21
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ÖGB-Driemer: Schwarzunternehmer effizienter bekämpfen!

Gewerkschaft sieht gravierende Lücken im Sozialbetrugsgesetz

Wien (GBH/ÖGB) - "Dass das organisierte Schwarzunternehmertum
endlich strafrechtlich verfolgt werden kann entspricht einer
langjährigen Forderung der Gewerkschaften. Neben der
Generalunternehmerhaftung fehlt allerdings die präventive Wirkung,
wenn 'tätige Reue' so unternehmerfreundlich definiert wird wie im
Gesetzesentwurf, der heute im Nationalrat zum Beschluss vorliegt",
kritisiert der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) und
ÖGB-Vizepräsident Johann Driemer die Lücken im
Sozialbetrugsgesetz.++++

Nach der Regierungsvorlage gingen die Beschuldigten straffrei aus,
wenn sie die oder einen Teil den Sozialversicherungen vorenthaltenen
Beiträge bis zum Schluss der Gerichtsverhandlung nachzahlen. Durch
diese Regelung entfällt jede generalpräventive Wirkung. Der ÖGB
fordert hingegen, dass 'tätige Reue' nur dann angenommen wird, wenn
die Schadensgutmachung erfolgt, bevor die Behörde den Sozialbetrüger
ertappt hat. Driemer: "Ich kann ja auch keinen Parkschein mehr
nachbezahlen, wenn ich schon den Strafzettel an der Windschutzscheibe
stecken habe!"

Einer langjährigen Forderung des ÖGB entspricht, dass
ArbeitnehmerInnen künftig schon vor deren erstem Arbeitstag bei der
Sozialversicherung angemeldet werden müssen. Allerdings hat das
Gesetz auch hier eine grobe Lücke: Wird ein nicht angemeldeter
Arbeitnehmer ertappt, so wird der Unternehmer behaupten, dass es sich
um den ersten Arbeitstag handelt. "Wenn man beispielsweise davon
ausgeht, dass der Arbeitnehmer bereits seit mindestens 30 Tagen
schwarz beschäftigt ist und entsprechende Nachzahlungen kassieren
würde, wäre die präventive Wirkung weit größer als bei der von der
Regierung für diesen Fall vorgesehenen Verwaltungsstrafe, die die
Unternehmer aus der Portokassa bezahlen", erklärt Driemer.

In die Pflicht genommen werden müssten auch die
Generalunternehmer. "Gerade in der Baubranche, wo seit Jahren
verstärkt Schein- und Schwindelunternehmer auftreten, müssten die
Behörden zumindest den Gewinn, der aus dem organisierten Sozialbetrug
entsteht, abschöpfen können", verlangt Driemer.

Eine weitere Lücke im Gesetz ergibt sich daraus, dass der
Betrugsvorsatz beim systematischen Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen schon zum Zeitpunkt der Anmeldung zur
Sozialversicherung nachgewiesen werden muss. "Da brauchen die
Unternehmer nur für die ersten Arbeitswochen Beiträge einzahlen und
dann wieder damit aufhören - und schon kann ihnen kein Vorsatz von
Anfang an mehr nachgewiesen werden", kritisiert Driemer. Gleiches
gelte bei einem Wechsel des Geschäftsführers. "Derzeit schulden die
Arbeitgeber den Sozialversicherungen ca. 900 Millionen Euro. Ein
effizientes Sozialbetrugsgesetz sollte also auch dafür sorgen, dass
diese Missstände endlich abgebaut werden", schließt der
ÖGB-Vizepräsident.(fk)

ÖGB, 10. Dezember
2004
Nr. 831

OTS0071    2004-12-10/10:28

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