• 06.12.2004, 12:05:59
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EU-Beschäftigungsrat: Leitl begrüßt Vorschläge zu flexiblerer Arbeitszeitrichtlinie

Ansatz für einjährigen Durchrechnungszeitraum sollte noch verstärkt werden

Wien (OTS) - Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sieht in den
Vorschlägen der EU-Kommission zur Überarbeitung der
EU-Arbeitszeitrichtlinie, die beim heute Montag beginnenden
zweitägigen EU-Beschäftigungsrat diskutiert werden, einen richtigen
und wichtigen Vorstoß. WKÖ-Präsident Christoph Leitl betont, dass
"mit dem Vorschlag, den bisher viermonatigen Durchrechnungszeitraum
für die wöchentliche Höchstarbeitszeit per Gesetz auf zwölf Monate
ausdehnen zu können, Brüssel auf der Linie der österreichischen
Wirtschaft liegt. Dies ist ein wichtiger Ansatz zur dringend
notwendigen Flexibilisierung der Arbeitsmärkte." Leitl macht jedoch
kein Hehl daraus, dass er sich in manchen Punkten durchaus eine noch
mutigere Lösung gewünscht hätte. "Die einjährige Durchrechnung hätte
bereits in der Richtlinie als allgemeine Regel verankert werden
sollen."

Durch die Einführung eines Jahresarbeitszeitkontos könnte
Mehrarbeit in der Hauptsaison mit kürzeren Arbeitszeiten in
auftragsschwächeren Monaten ausgeglichen werden. "Für die Unternehmen
rechnet sich das, weil sie die Produktivität erhöhen und damit ihre
internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessern können. Und die
Beschäftigten profitieren, weil ihre Arbeitsplätze gesichert sind
bzw. zusätzliche Stellen entstehen", erklärte Leitl.

Zudem würden viele Betriebe, die heute auftragsbedingt sehr
flexibel arbeiten müssen, aus der Grauzone neben dem Gesetz
herauskommen. Leitl: "Es kann nicht sein, dass noch heute zahlreiche
Betriebe nur neben einem zu restriktiven Arbeitszeitgesetz existieren
können. Die EU hat diesen Wettbewerbsnachteil Europas erkannt und
setzt nun einen Schritt in Richtung Wirtschafts- und
Beschäftigungswachstum." Auf Österreich umgelegt würde die Einführung
eines Jahresarbeitszeitkontos auf Basis der derzeitigen
40-Stunden-Woche rund 25.000 zusätzliche Jobs bringen.

Darüber hinaus sieht der Richtlinienvorschlag einen neuen Ansatz
für die Bereitschaftszeit vor. Wird innerhalb der Bereitschaft keine
Arbeitsleistung erbracht, so ist auch keine Anrechnung auf die
Gesamtarbeitszeit vorgesehen. Dieser Ansatz ist praxisorientiert und
wird von der österreichischen Wirtschaft begrüßt. Positiv beurteilt
die WKÖ auch die sich im Rat abzeichnende Linie, diese so genannte
inaktive Zeit pauschal zu berechnen.

Die Vorgabe, Ausgleichsruhezeiten innerhalb von maximal 72 Stunden
gewähren zu müssen, sieht die WKÖ hingegen kritisch. Auch hier könnte
jedoch die im Rat diskutierte Lösung, wonach die Mitgliedstaaten
diese Frist auf sieben Tage ausdehnen können und die Sozialpartner
durch Vereinbarungen eine weitergehende Frist vereinbaren können, ein
Schritt in die richtige Richtung sein. Bliebe es hingegen bei der von
der Kommission vorgeschlagenen Frist von 72 Stunden, so würde der
Anspruch einer größeren Flexibilität konterkariert und auch nicht zum
Vorteil der Arbeitnehmer sein, so Leitl, der abschließend hinzufügte:
"Ich appelliere an die Beschäftigungsminister, den EU-Vorschlag
Arbeitszeitrichtlinie in den genannten Punkten zu verbessern und
rasch zu einer Einigung zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit Europas
zu kommen."

OTS0119    2004-12-06/12:05

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