• 26.11.2004, 11:28:32
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Voggenhuber begrüßt Klarstellung des Bundespräsidenten zu 'battle groups'

Befremdung über Einmischen des VfGH-Präsidenten in schwelende Auseinandersetzung zwischen Bundespräsident und Regierung

Wien (OTS) - "Die Klarstellung des Bundespräsidenten zu den
'battle groups' ist zutreffend und angesichts der Regierungspolitik
dringend geboten. Es gibt keine Veranlassung, diese Stellungnahme
rechtlich anzuzweifeln", so MdEP Johannes Voggenhuber, Europasprecher
der Grünen. Voggenhuber zeigt sich höchst befremdet darüber, dass der
Präsident des Verfassungsgerichtshofes in der offenkundig schwelenden
Auseinandersetzung zwischen Bundespräsident und Regierung Stellung
genommen hat. Der Verfassungsgerichtshofpräsident müsse klar stellen,
in welcher Funktion er seine Meinung geäußert habe! Habe er sich
nämlich als Präsident des VfGH geäußert, so sei zu fragen, ob er sich
damit nicht in einem möglichen Verfahren zu dieser Frage vor dem VfGH
als befangen sehen müsse. "Korinek muss sich darüber klar sein, dass
er die Autorität seines Amtes dazu verwendet, den dringlichen Appell
des Bundespräsidenten, die politische und rechtliche Dimension der
Neutralität zu bedenken und ernst zu nehmen, konterkariert und damit
zumindest den Anschein erweckt, Partei zu ergreifen", so Voggenhuber.

Voggenhuber weist zudem die Interpretation der Regierungsparteien
zurück, wonach es keines UN-Mandates bedürfe. "Die Bundesregierung
soll nicht jeden Entwicklungsschritt der europäischen
Sicherheitspolitik dazu benützen, die Neutralität auszuhöhlen, zu
beschädigen oder zu beseitigen", so Voggenhuber. Es sei nämlich
unbestritten, dass die österreichische Neutralität in ihrem
Kernbestand intakt ist und dass die Neutralität jedenfalls das
Verbot, an Kriegen teilzunehmen, umfasst. Unbestritten sei weiter,
dass jede militärische Gewalt außerhalb eines akuten
Verteidungsfalles ohne UN-Mandat einen Krieg darstellt. Unbestritten
sollte daher weiters sein, dass sowohl in den geltenden Verträgen der
EU wie auch in der künftigen EU-Verfassung ausdrücklich der Vorrang
der Verfassungsordnungen und der völkerrechtlichen Verpflichtungen
der Mitgliedsstaaten gegenüber den Beschlüssen der europäischen
Sicherheitspolitik verankert ist. "Daraus ergibt sich doch, dass
Österreich sich an den 'battle groups' bei Kampfeinsätzen im Rahmen
der Petersburger Aufgaben nur dann beteiligen darf, wenn es sich um
keine kriegerischen Handlungen handelt, d.h. wenn sie mit UN-Mandat
ausgestattet sind", so Voggenhuber.

Politisch führe die Beteiligung an 'battle groups' Österreich direkt
in eine NATO-Beteiligung. Die Europäische Sicherheitspolitik sei
derzeit und in der künftigen Verfassung bloß im Rahmen der
Regierungszusammenarbeit organisiert und nicht vergemeinschaftet. Die
Entwicklung einer militärischen Sicherheitspolitik erfolge also, ohne
dass vorher eine gemeinsame europäische Außenpolitik geschaffen
worden wäre, ohne Mitentscheidung des Europäischen Parlaments und
unter eindeutiger politischer Führung der NATO-Staaten innerhalb der
Union. "Wenn es Österreich ein Anliegen ist, sich an der Entstehung
einer souveränen, gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und
Verteidigungspolitik wirklich zu beteiligen, dann muss es sich gegen
alle Versuche stellen, diese mit der NATO zu verschmelzen, die nicht
nur unter der militärischen, sondern auch politischen Führung der USA
und ihrer Außenpolitik steht", so Voggenhuber.

Rückfragehinweis:
Die Grünen, Tel.: +43-1 40110-6697, [email protected]

OTS0116    2004-11-26/11:28

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