• 19.11.2004, 14:03:27
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ÖGB-Frauen: Dichtung und Wahrheit rund um die Pensionsharmonisierung

Rauch-Kallats Versprechen einer eigenständigen Pension für Frauen bleibt ein Rätsel

Wien (ÖGB) - "Frauen profitieren deutlich von der Pensionsreform",
verkündet Frauenministerin Rauch-Kallat heute in einer
Jubel-Aussendung. "Es scheint so, als kenne die Ministerin die
gesetzlichen Bestimmungen nicht, die gestern bzw. auch schon mit der
'Pensionssicherungsreform 2003' beschlossen wurden. Anders ist ihre
Euphorie nicht zu erklären", sagt ÖGB-Frauenvorsitzende und
Vizepräsidentin Renate Csörgits. Die ÖGB-Frauen stellen den einzelnen
Behauptungen der Ministerin nachfolgend die Fakten gegenüber.++++

Die Regierung habe darauf geachtet, dass bei der Reform auf die
Lebensverläufe der Frauen besondere Rücksicht genommen wird, erklärt
Rauch-Kallat in ihrer Aussendung. Dazu Csörgits: "Das Gegenteil ist
der Fall. Bis zur Pensionssicherungsreform 2003 wurden die besten 15
Jahre zur Berechnung der Pensionshöhe herangezogen. Künftig wird über
die gesamte Lebensarbeitszeit durchgerechnet. Vor allem Frauen mit
längeren Teilzeitphasen verlieren dadurch massiv."

"Hausfrauen und Mütter sind die Gewinnerinnen der neuen
Pensionsregelungen", lautet eine weitere Aussage der
Frauenministerin. Dazu Csörgits: "Hausfrauen hatten in der
Vergangenheit keinen Anspruch auf eine eigenständige Pension und
erhalten auch - nach dem gestern beschlossenen Gesetz - keinen
eigenen Anspruch in der Zukunft." Im Pensionsmodell der Regierung ist
eine Mindestdauer von 7 Jahren an Beschäftigung festgehalten, damit
man - mit zusätzlichen Versicherungszeiten - einen Anspruch auf eine
Pension erhält. Mit einer Reihe weiterer "Ungenauigkeiten" wird die
Situation der Mütter geschönt. "Die Frauenministerin rechnet in ihrem
Beispiel für die Kindererziehung eine Wert von 1.350 Euro pro Monat
als Beitragsgrundlage an. Tatsächlich bekommen Mütter aber nur 1.157
Euro pro Monat angerechnet. Das Rechenbeispiel in der Aussendung ist
deshalb schlicht und einfach falsch", so Csörgits. Dazu kommt, dass
die 1.157 Euro in voller Höhe nur bei jenen Frauen voll angerechnet
werden, die ab 2005 neu ins Berufsleben einsteigen und nur für
Kinder, die ab 2005 geboren werden. "Bei allen anderen kommt aufgrund
der Parallelrechnung ein niedrigerer Beitrag zum Tragen", erklärt die
ÖGB-Frauenvorsitzende.

Die neue Langzeitversichertenregelung ermöglicht es Frauen bis
2010 im Fall von 40 Beitragsjahren mit 55 in Pension zu gehen, lobt
die Frauenministerin weiter. Dazu Csörgits: "Frauen konnten auch
schon in der Vergangenheit mit 55 in Pension gehen. Es war diese
Regierung, die das Frühpensionsalter massiv angehoben hat."

Durch die beiden Reformen sei endlich für eine eigenständige
Absicherung der Frauen gesorgt, zeigt sich Rauch-Kallat
zuversichtlich. Csörgits dazu: "Die durchschnittliche Frauenpension
betrug Anfang 2004 gerade 618 Euro monatlich. Und unsere Berechnungen
zeigen, dass Frauen mit längeren Teilzeitphasen oder Zeiten der
Arbeitslosigkeit bis zu 20 Prozent weniger bekommen werden. Wie die
Frauenministerin da von Eigenständigkeit sprechen kann, bleibt wohl
allen ein Rätsel." (mfr)

ÖGB, 19. November
2004
Nr. 761

OTS0228    2004-11-19/14:03

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