- 15.10.2004, 09:46:12
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Verbesserung bei den Unfallversicherungsbeiträgen: Wirtschaftsbund hat Aliquotierung durchgesetzt
Linz (OTS) - Eine wesentliche Verbesserung bei der
Beitragseinhebung für die Unfallversicherung bringt das
Sozialrechtsänderungsgesetz mit Wirkung vom 1. Jänner 2005.
Ab diesem Zeitpunkt wird der Beitrag zur Unfallversicherung für
Selbständige nur mehr monatlich und zwar in der Höhe eines Zwölftels
des Jahresbeitrages, pauschal vorgeschrieben.
Dies bringt vor allem für jene Versicherte finanzielle Vorteile,
die nicht ganzjährig der Unfallversicherungspflicht unterliegen. Das
heißt der monatliche Beitrag ist ab Jänner kommenden Jahres nur für
die entsprechende Anzahl von Versicherungsmonaten, für die
tatsächlich Versicherungspflicht bestand, zu entrichten.
"Eigentlich eine längst fällige Reform, weil nichts logischer sei
als nur für jene Monate zu bezahlen, für die tatsächlich
Versicherungspflicht besteht", stellt dazu Wirtschaftsbunddirektor
Gottfried Kneifel fest.
Bisher wurde nämlich der Beitrag für die Unfallversicherung für
das ganze Kalenderjahr in der Höhe von 83,16 Euro
einkommensunabhängig vorgeschrieben.
Zurecht hätten Versicherte darüber Klage geführt, dass damit auch
Beiträge, auch nach Beendigung der versicherungsbegründenden
Erwerbstätigkeit zu entrichten waren. Das heißt konkret, wenn ein
Selbständiger seine Geschäftstätigkeit z.B. mit Wirkung vom 31. März
beendet hat, musste er trotzdem für 12 Monate
Unfallversicherungsbeiträge bezahlen.
OTS0059 2004-10-15/09:46
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