- 25.08.2004, 13:01:15
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Wiener Jugendanwaltschaft fordert Verfahrenspfleger für Kinder
Bei Scheidung der Eltern psychosoziale und juristische Hilfe für Kinder
Wien (OTS) - Spätestens seit "Christian"- der Salzburger
Obsorgetragödie - dessen Schicksal für viele Kinder steht - wird von
den meisten Profis ein sogenannter "Anwalt des Kindes" gefordert - da
es allgemein bekannt ist , dass Kinder und Jugendliche bei
strittigen Scheidungen sehr oft zwischen die Fronten (ihrer Eltern)
geraten.
Wenn das Kind zum Streitobjekt aller am Scheidungsverfahren
Beteiligter oder wenn über Kinder bestehende Konflikte ausgetragen
werden geht der Blick auf das Kind und dessen Bedürfnisse verloren.
Oft genug gehen dabei die betroffenen Kinder im Dickicht der
Aktenberge unter und werden von ihren Eltern mitunter als
Schachfiguren im Kampf gegenüber den jeweils anderen missbraucht.****
Neben anderen notwendigen Verbesserungen wie Professionalisierung
aller beteiligter Berufsgruppen, Veränderung von strukturellen
Gegebenheiten, Besuchsbegleitung, Ausbau von Besuchscafes etc. ist es
notwendig Kindern und Jugendlichen jemanden zur Seite zu stellen ,
der nicht als Dritter im Horror des Scheidungskrieges mitkämpft,
sondern als Vertrauensperson das Kind begleitet, dessen Interessen
vertritt und bei einer Entscheidungsfindung des Gerichtes zum Wohl
des Kindes beiträgt.
Verfahrenspflege ist anders - als bei uns - in anderen
(europäischen) Staaten bereits ein gesetzlich geregelter Standard.
Ausländische Modelle:
Großbritannien besitzt ein sehr erfolgreiches "Tandem-Modell" seit
1991. Hier werden Kinder von einem spezialisierten Sozialarbeiter
gemeinsam mit einem spezialisierten Anwalt begleitet, wodurch ein
hoher professioneller Standard erreicht wird.
Auch in Frankreich achtet ein "juge des enfants", ein eigener
Kinder und Jugendrichter auf den Schutz von Kindern
Kanada hat ein dreigeteiltes System des "Sozialanwaltes"
In den Niederlanden stehen Kindern "Kinderrechtehäuser" zur
Verfügung, in denen sie Rechtsberatung und eine Interessensvertretung
zur Seite gestellt bekommen können.
In Deutschland kann seit 1998 (neues Kindschaftsrecht) der
Familienrichter in gerichtlichen Streitfällen Fachkräfte als
parteiliche Vertretung von Kindern und Jugendlichen bestellen wobei
in folgenden Bereichen InteressensverterterInnen für
Kinder/Jugendliche bestellt werden können:
- Bei erheblichen Interessenskonflikten bei Obsorge- oder Besuchsregelungen - Bei gerichtlichen Maßnahmen wegen Kindeswohlgefährdungen (Herausnahme eines Kindes aus seiner Familie) - Bei gerichtlichen Entscheidungen über Trennung des Kindes von Pflegefamilien....
Zu den Befugnissen von VerfahrenspflegerInnen bei der Vertretung
Minderjähriger in gerichtlichen Verfahren gehören:
- Akteneinsicht - Begleitung des Kindes bei Gerichtsterminen sowie bei der Anhörung von Kindern/Jugendlichen - Anwesenheit bei Gerichtsterminen - Einlegen von Rechtsmitteln (z.B. Beschwerde wenn Verfahren zu lange dauern....)
Ziele:
- Die Rechtsposition des Kindes soll gestärkt werden - als Sprachrohr der kindlichen Stimme fungieren - Das Verfahren soll den Kindern kindgerecht vermittelt werden um in schwierigen Situationen zu entlasten - Bei verhärteten Fronten soll vermittelt und damit die Eskalation der Situation verhindert werden - Rechtsberatung von Kindern und Jugendlichen
Auch in anderen europäischen Staaten wurde ähnlich wie in
Österreich der sog. "Anwalt des Kindes" teilweise kontroversiell
(mögliche Verlängerung der Verfahren, Kosten, was bedeutet eine
Verfahrenshilfe für die betroffenen Kinder,.........) diskutiert
wurde.
Die Pro - Argumente bei der Implementierung einer die
Kinderinteressen integrierenden Instanz sind jedoch nicht
wegzudiskutieren.
In Deutschland laufen derzeit Bestrebungen die Verfahrenspflege zu
professionalisieren und Modifizierungen bei den jeweiligen Gesetzen
vorzunehmen.
Als Kinder und Jugendanwälte sind wir der Meinung, dass es eine
eigene Vertretung der Kinderinteressen bei Gericht geben sollte - in
Österreich besteht die große Chance eine wirklich gute
Verfahrenspflege Kindern und Jugendlichen zur Seite zu stellen, da
wir ja auf Erfahrungen anderer Staaten zurückgreifen können, so die
beiden Wiener Kinder und Jugendanwälte Pinterits und Schmid.
OTS0121 2004-08-25/13:01
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