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WWF-Analyse: Zu wenig Bodenschutz bei neuen Betriebsgebieten

WWF-Analyse: Zu wenig Bodenschutz bei neuen Betriebsgebieten Bodenschutz bei Betriebsgebieten: Alle neun Bundesländer fallen im WWF-Check durch - Täglich fast zwei Fußballfelder zusätzlich beansprucht – WWF fordert Ende des Wildwuchses – LÄNDER-ZEUGNIS im Detail + BILDER

Wien, am 19. Oktober 2026 - Eine neue Analyse der Umweltschutzorganisation WWF zeigt erhebliche Mängel beim Bodenschutz für Betriebsgebiete in allen neun Bundesländern. In fünf Ländern fehlen spezifische, verbindliche Vorgaben für eine bodenschonende Widmung und Bebauung sogar völlig: im Burgenland, in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und Tirol. Auch die übrigen vier Länder sichern eine flächensparende Entwicklung nur unzureichend ab. Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigt die Flächenbilanz: In den Jahren 2022 bis 2025 kamen österreichweit täglich rund 1,4 Hektar Betriebsflächen hinzu, umgerechnet fast zwei Fußballfelder. „Der Wildwuchs an Betriebsgebieten geht auf Kosten wertvoller Äcker und Wiesen. Die Landesregierungen sollten mit schärferen Regeln gegensteuern und die Nutzung bestehender Standorte zur ersten Wahl machen“, sagt WWF-Bodenschutzsprecher Simon Pories.

Mehr als ein Fünftel des zusätzlichen Bodenverbrauchs geht laut der WWF-Analyse auf Betriebsflächen zurück: Von 2022 bis 2025 lag ihr Anteil österreichweit bei rund 22 Prozent, obwohl sie nur knapp acht Prozent der bisher insgesamt verbauten Fläche ausmachen. Mehrere Länder treiben das Wachstum sogar selbst voran: So entwickeln Burgenland, Kärnten und Niederösterreich über landeseigene Gesellschaften neue Gewerbeparks auf bisher unverbauten Böden. Dazu kommen Ausnahmen beim Schutz wertvoller Flächen: Oberösterreich und Vorarlberg ermöglichen Betriebserweiterungen teilweise in verordneten Grünzonen, die Steiermark in landwirtschaftlichen Vorrangzonen. Salzburg will mit gelockerten Vorgaben die Widmung neuer Gewerbeparks und Logistikzentren erleichtern. Besonders kritisch: Trotz einzelner Förderprogramme fehlen häufig wirksame Anreize, bereits verbaute Flächen vorrangig zu nutzen.

Größter Zuwachs in Niederösterreich und Oberösterreich
Den größten Betriebsflächenzuwachs von 2022 bis 2025 verzeichnete Niederösterreich mit rund 440 Hektar, gefolgt von Oberösterreich mit rund 370 und der Steiermark mit rund 360 Hektar. Prozentuell sind die Betriebsflächen in diesem Zeitraum im Burgenland am stärksten gewachsen: um fast zehn Prozent. Kärnten weist mit rund 74 Quadratmetern die größte Betriebsfläche pro Kopf auf (Stand 2025). Nur in Wien ging die Gesamtfläche leicht zurück. Das dürfte laut WWF vor allem an der Umwandlung ehemaliger Betriebsareale in Wohngebiete liegen. Dabei droht eine Verlagerung von Betrieben und Bodenverbrauch ins Umland.

Rechenzentren: Eigene Standortregeln fehlen fast überall
Trotz ihres hohen Flächen- und Energiebedarfs gibt es für Rechenzentren kaum eigene verbindliche Standortregeln, wie der WWF-Check zeigt. Lediglich Niederösterreich verlangt ab drei Hektar eine eigene Verordnung der Landesregierung. Eine flächensparende Bebauung ist jedoch auch dort nicht verbindlich vorgeschrieben. Die jüngst präsentierten „Spielregeln“ des Burgenlands enthalten ebenfalls keine konkreten Vorgaben zu Bodenschutz und Standortwahl. Für Logistikzentren fehlen eigene raumplanerische Regelungen sogar in allen neun Bundesländern. „Die Auswirkungen großer Betriebsgebiete reichen weit über Gemeindegrenzen hinaus. Deshalb müssen die Länder die Steuerung übernehmen und wertvolle Böden verbindlich vor der Verbauung schützen“, sagt Pories.

Der WWF fordert auf Basis der Analyse verbindliche Reduktionsziele für den Bodenverbrauch und klare Obergrenzen für zusätzliche Betriebsflächen. Vor jeder Neuwidmung für Betriebsgebiete müssen der Bedarf und mögliche Alternativen streng geprüft werden. Vorrang bei der Entwicklung sollen Leerstände, Gewerbebrachen und bereits verbaute Flächen haben. Verbindliche Vorgaben für kompakte, mehrgeschossige Bauweisen sowie gezielte finanzielle Anreize müssen die bessere Nutzung bestehender Standorte unterstützen. „Ihre Nutzung spart Boden und Kosten für neue Infrastruktur“, sagt Simon Pories.

Über die WWF-Analyse
Für die Analyse hat der WWF offizielle Daten der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) ausgewertet und untersucht, inwiefern die neun Bundesländer die Entwicklung neuer Betriebsgebiete steuern. Geprüft wurden spezifische rechtsverbindliche Vorgaben, die über allgemeine Ziele und Grundsätze der Raumordnung hinausgehen, darunter vor allem Voraussetzungen für Neuwidmungen, Regeln zum Flächensparen und die überörtliche Steuerung von Betriebsflächen-Widmungen. Zusätzlich untersuchte der WWF finanzielle Anreize sowie Regelungen für Logistik- und Rechenzentren.

Die ausführliche Analyse, die Länder-Zeugnisse im Detail sowie Bildmaterial finden Sie HIER.

 


Die neun Bundesländer-Bewertungen im Detail

Wie stark wachsen die Betriebsflächen, und wie wirksam steuern die Länder dagegen? Der WWF-Check zeigt für jedes Bundesland die Flächenentwicklung, bestehende Schutzlücken und den Handlungsbedarf (Bundesländer in alphabetischer Reihenfolge)

Burgenland: Betriebsflächen wachsen im Bundesländer-Vergleich am stärksten
Im Burgenland sind die Betriebsflächen von 2022 bis 2025 um fast zehn Prozent gewachsen - der mit Abstand stärkste prozentuelle Anstieg aller neun Bundesländer. Insgesamt kamen innerhalb dieser drei Jahre rund 150 Hektar hinzu. Klare ökologische Kriterien für die Widmung neuer Betriebsgebiete und verbindliche Vorgaben zur flächensparenden Nutzung fehlen weitgehend. Lediglich müssen neue Betriebsgebiete ab einer Fläche von 1,5 Hektar gemeindeübergreifend geplant werden. Dass damit allein jedoch noch kein sparsamerer Bodenverbrauch erzielt werden kann, zeigen insbesondere die vom Land vorangetriebenen „Businessparks“. Ein Beispiel dafür ist der mehr als 30 Hektar große „Businesspark Kittsee“. Anreize für die Nutzung bereits bestehender, leerstehender Betriebsflächen fehlen hingegen. Auch in den im Oktober 2026 präsentierten „Spielregeln“ der Landesregierung für neue Rechenzentren fehlen konkrete Vorgaben zum Bodenschutz und zur Standortwahl. Zudem bleiben diese Regeln bislang rechtlich unverbindlich.

Kärnten: Größter Verbrauch pro Kopf, verbindliche Vorgaben fehlen
In Kärnten werden pro Kopf rund 74 Quadratmeter Boden für Betriebsflächen beansprucht, so viel wie in keinem anderen Bundesland. Mit rund 130 Hektar Flächenwachstum in den Jahren 2022 bis 2025 ist die Tendenz stark steigend. In Kärnten fehlen strukturelle Maßnahmen, die dem Wildwuchs an Betriebsgebieten entgegentreten: Weder gibt es spezifische Beschränkungen der Neuwidmung von Betriebsflächen noch bestehen verbindliche Vorgaben zur flächensparenden Bebauung. Darüber hinaus fördert das Land über seine Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsgesellschaft (BABEG) die Errichtung neuer Gewerbeparks auf der grünen Wiese und unterstützt damit zusätzliche Bodenversiegelung. Zugleich zeigen einzelne Maßnahmen für die bessere Nutzung der bestehenden Betriebsflächen nicht die notwendige strukturelle Wirkung. Fazit: Der Bodenschutz bei der Entwicklung von Betriebsgebieten bleibt weitgehend unverbindlich.

Niederösterreich: Größter Flächenzuwachs, überörtliche Planung greift zu kurz
Niederösterreich verzeichnet mit rund 440 Hektar den größten absoluten Zuwachs an Betriebsflächen von 2022 bis 2025. Das entspricht rund 0,4 Hektar pro Tag. Für größere Vorhaben gibt es zwar überörtliche Vorgaben, verbindliche Regeln zur flächensparenden Nutzung fehlen jedoch. Positiv: Gemeinden dürfen Betriebsgebiete über zwei Hektar nur dann neu widmen, wenn bestehende Betriebe erweitert werden oder die Planung interkommunal erfolgt. Große Rechenzentren benötigen ab einer Fläche von drei Hektar eine eigene Verordnung der Landesregierung. Allerdings garantiert diese überörtliche Steuerung noch keinen sparsamen Umgang mit Boden, da konkrete Vorgaben für das Flächensparen fehlen. Denn zugleich betreibt das Land über seine Wirtschaftsagentur ecoplus 16 großflächige Wirtschaftsparks, mit denen auch eigene Bodenschutz- und Raumordnungsziele konterkariert werden. Leerstände und Gewerbebrachen werden nur punktuell genutzt, strukturelle Anreize für ihre Wiederverwendung fehlen. Fazit: In vielen Fällen besteht eine überörtliche Steuerung, das reicht aber für einen wirksamen Bodenschutz nicht aus.

Oberösterreich: Zweitgrößter Flächenzuwachs, Ausnahmen statt konkreter Vorgaben
Oberösterreich hat von 2022 bis 2025 rund 370 Hektar zusätzliche Betriebsflächen in Anspruch genommen. Damit liegt das Land beim absoluten Zuwachs an zweiter Stelle hinter Niederösterreich. Eigene Bodenschutzvorgaben für die Widmung von Betriebsflächen sind nicht vorhanden. Auch für Rechen- und Logistikzentren gibt es keine eigenen raumplanerischen Regelungen. Ebenso fehlen abgesehen von einem Förderprogramm strukturelle Anreize für die Nutzung von Leerständen und Gewerbebrachen. Zusätzlich schwächen Ausnahmen bestehende Schutzinstrumente: Betriebsflächenerweiterungen sind teilweise auch in verordneten „Grünzonen“ möglich. Zudem lässt das Land hier sogar nicht widmungskonforme Änderungen zu. Für einen wirksamen Bodenschutz sollte die Landesregierung daher verbindliche Vorgaben für neue Betriebsgebiete schaffen und bestehende Grünzonen konsequent schützen.

Salzburg: Gute Ansätze, aber zu viel Spielraum für neue Flächen
Mit einem Wachstum von insgesamt rund 60 Hektar machen neue Betriebsflächen knapp 20 Prozent des gesamten Salzburger Bodenverbrauchs der Jahre 2022 bis 2025 aus. Positive Ansätze gibt es mit den Vorgaben, dass die Entwicklung außerhalb bestehender Siedlungsbereiche nur eingeschränkt möglich ist und die Gemeinden große neue Betriebsstandorte nicht eigenmächtig widmen dürfen. Ebenso müssen die Gemeinden basierend auf einem landesweiten Richtwert Vorgaben für eine effiziente Flächennutzung machen. Insgesamt gelten für die Regelungen allerdings Lücken und Ausnahmen, wodurch sie zahlreiche zusätzliche Flächen ermöglichen. Die jüngste Novelle des Salzburger Landesentwicklungskonzeptes ist in dieser Hinsicht ein Rückschritt, weil das Land durch eine weitere Verwässerung der Regelungen die Widmungen für neue Gewerbeparks und Logistikzentren erleichtern will, anstatt einen Fokus auf bereits verbaute Flächen zu legen.

Steiermark: Mehr als ein Viertel des Bodenverbrauchs entfällt auf Betriebsflächen
In der Steiermark entfielen von 2022 bis 2025 über 27 Prozent des Bodenverbrauchs auf Betriebsflächen. Insgesamt kamen rund 360 Hektar hinzu. Positive Ansätze gibt es bei den Förderungen: Das Land unterstützt Investitionen auf bereits bebauten Flächen teilweise stärker als jene auf der grünen Wiese. Ebenso gibt es dabei einen leichten Bonus für Flächeneffizienz. Spezifische gesetzliche Bodenschutz-Regelungen für Betriebsgebiete fehlen allerdings. Zugleich sehen die Regionalen Entwicklungsprogramme ein deutliches Flächenwachstum vor. Kritisch ist darüber hinaus, dass bei den Landwirtschaftlichen Vorrangzonen, in denen eigentlich kein Bauland gewidmet werden darf, eine Ausnahme für Betriebserweiterungen verankert ist. Fazit: Die positiven Förderansätze werden durch fehlende verbindliche Regeln und Ausnahmen beim Bodenschutz geschwächt.

Tirol: Betriebsgebiete als blinder Fleck im Bodenschutz
Tirol verzeichnet für die Jahre 2022 bis 2025 ein Betriebsflächenwachstum von rund zehn Hektar. Mit rund 22 Quadratmetern pro Kopf liegt das Land unter dem Österreich-Schnitt. Das liegt allerdings vorrangig an der Wirtschaftsstruktur und der alpinen Topographie, weniger an einer strengen Bodenpolitik. Spezifische Bodenschutzvorgaben für neue Betriebs- und Industriegebiete fehlen, die bestehenden Regelungen und Ziele bleiben allgemein. Zugleich hält der Bodenfonds des Landes unbebaute Flächen außerhalb der bestehenden Baustrukturen für künftige gewerbliche Nutzungen vor. Ebenso können selbst die vom Land verordneten landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen neuen Betriebsflächen zum Opfer fallen, wie beispielswiese das geplante Gewerbegebiet in St. Johann in Tirol zeigt. Fazit: Bei der verbindlichen Steuerung neuer Betriebsgebiete besteht in Tirol ein deutlicher Nachschärfungsbedarf. Gerade angesichts der knappen Flächen muss das Land bestehende Betriebsstandorte besser nutzen und unverbauten Boden konsequenter schützen.

Vorarlberg: Flächensparen mit Lücken, neue Rückschritte geplant
Vorarlbergs Betriebsflächen sind von 2022 bis 2025 um rund 40 Hektar gewachsen, obwohl unverbaute Flächen in den Talbereichen besonders knapp sind. Dabei verfügt das Land bereits über einzelne Instrumente zum Flächensparen: Die Gemeinden müssen bei der Flächenwidmung Mindestdichten für Bauland, und damit auch für Betriebsgebiete, festlegen. Zudem unterstützt das Land teilweise Maßnahmen und Strategien für eine flächensparende Betriebsentwicklung. Weitergehende verbindliche Landesvorgaben fehlen jedoch. Mit der geplanten Novelle des Naturschutzgesetzes drohen zusätzliche Schutzlücken: Für Baumaßnahmen innerhalb von Betriebsgebieten soll die naturschutzrechtliche Bewilligungspflicht künftig vollständig entfallen, wodurch weniger auf boden- und naturverträgliche Bauweisen geachtet wird. Darüber hinaus soll die Bodenversiegelung durch neue Park- und Lagerplätze erleichtert werden. Bereits jetzt ermöglichen rechtliche Lücken die Herausnahme von Flächen für neue Betriebsgebiete aus der Landesgrünzone, die grundsätzlich von der Bebauung freigehalten werden soll. Fazit: Vorarlberg droht den Bodenschutz weiter zu schwächen, statt bestehende Lücken zu schließen. Gerade angesichts des besonders knappen Bodens braucht das Land strengere Vorgaben für neue Betriebsflächen und einen konsequenten Schutz seiner Grünzonen.

Wien: Betriebsflächen leicht rückläufig, Bodenschutz bleibt lückenhaft
Wien ist das einzige Bundesland, in dem die Betriebsflächen von 2022 bis 2025 zurückgegangen sind. Insgesamt sank ihr Umfang um knapp 20 Hektar. Laut WWF-Analyse hängt das insbesondere mit dem hohen Druck zur Errichtung neuer Wohngebiete auf ehemaligen Betriebsarealen zusammen. Damit besteht aber auch das Risiko, dass Betriebe verstärkt in das Wiener Umland wandern, wo sie in der Regel größere Flächen beanspruchen und umweltschonende Verkehrsformen schwieriger möglich sind. Positiv sind die Wiener Vorgaben für den maximalen Versiegelungsgrad großer Betriebsflächen, bei denen jedoch Ausnahmen gelten. Weitere übergeordnete Regelungen für die flächensparende Entwicklung fehlen. Sinnvoll wäre eine konsequente Weiterentwicklung des Bestandes an Betriebsgebieten mit kompakten Bauweisen und Mehrfachnutzungen, um auch die Bebauung wertvoller Grünflächen zu vermeiden. Teilweise gibt es bereits Projekte in diesem Bereich, die im Stadtentwicklungsplan („Wien Plan“) formulierten Absichtserklärungen müssten jedoch rechtlich besser verankert werden.

Rückfragen & Kontakt

WWF Österreich
Valentin Ladstätter, MA
Pressesprecher
Telefon: +43 676 83488 257
E-Mail: [email protected]

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