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Einladung: Neue Regeln für „E-Mopeds“ - Ist Österreich bereit für den 1. Oktober?

Einladung zum Pressegespräch
 

 Neue Regeln für „E-Mopeds“: Ist Österreich bereit für den 1. Oktober?

am Mittwoch, 9. September 2026, 10:00 Uhr 
im Café Landtmann (Landtmann Saal), Universitätsring 4, 1010 Wien

„E-Mopeds“ bis 25 km/h und 250 Watt Nenndauerleistung gelten ab 1. Oktober 2026 nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kraftfahrzeuge. Damit sind unter anderem Führerschein, Zulassung, Kennzeichen, Kfz-Haftpflichtversicherung und Motorradhelm erforderlich. Auch Radfahranlagen darf man mit diesen Fahrzeugen künftig nicht mehr benutzen.

Doch wie gut sind die Betroffenen auf diese Änderungen vorbereitet? Und können „E-Mopeds“ überhaupt problemlos zugelassen werden? Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) klärt gemeinsam mit dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs VVO über die neuen Regelungen auf.

Thematisiert wird unter anderem Folgendes:

  • Neuerungen: Welche Neuerungen treten in Kraft und welche Auswirkungen haben diese?

  • Befragung: Wie gehen „E-Moped“-Nutzende mit der neuen Regelung um?

  • Zulassung: Was ist nun für die Zulassung eines „E-Mopeds“ notwendig?

Ihre Gesprächspartner vor Ort sind:        

  • Mag. Christian Schimanofsky, KFV-Direktor 

  • Mag. Christian Eltner, Generalsekretär des VVO

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten um Anmeldung unter [email protected].

Mit freundlichen Grüßen
KFV-Pressestelle

Rückfragen & Kontakt

Rückfragehinweis
Pressestelle Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV)
Telefon: 05-77077-1919
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.kfv.at

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