• 21.11.2023, 10:31:01
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PA KFV: Waffen unter dem Kopfpolster oder im Küchenkasten? Falsche Verwahrung von Schusswaffen birgt hohe Risiken

Presseinformation

Neue Richtlinie für die korrekte Aufbewahrung von Waffen

Waffen unter dem Kopfpolster oder im Küchenkasten? Falsche Verwahrung von Schusswaffen birgt hohe Risiken

In Österreichs Haushalten ist die Anzahl der registrierungspflichtigen Waffen Jahr für Jahr auf aktuell 1,43 Millionen Stück gestiegen. Hauptmotiv für den privaten Waffenbesitz ist der Schutz des Zuhauses und der Familie, wie eine aktuelle Studie des Fachbereichs Eigentumsschutz im KFV zeigt. Eigentlich sollten die Waffen sicher verwahrt werden, damit unbefugte Personen keinen Zugang bekommen. Die Praxis sieht allerdings häufig anders aus: Vier Prozent verwahren ihre Waffen sogar im Nachtkästchen bzw. im Schreibtisch und acht Prozent unter dem Kopfpolster bzw. unter dem Bett. KFV und VSÖ rufen bei einer gemeinsamen Pressekonferenz die Sorgfaltspflicht für Waffenbesitzer in Erinnerung.

Wien, 21. November 2023. Im Zentralen Waffenregister, wo alle meldepflichtigen Schusswaffen registriert werden müssen, sind aktuell mehr als 1,43 Millionen Stück vermerkt, wobei die Anzahl in den vergangenen Jahren sukzessive gestiegen ist. Hauptmotiv für den Waffenbesitz ist laut aktueller Studie des Fachbereichs Eigentumsschutz im KFV der „Schutz der Familie und des Zuhauses“ (26% der Befragten stimmte dieser Aussage „sehr“ zu und 32% „eher schon“), gefolgt von Selbstverteidigungszwecken bzw. wenn man nachts unterwegs ist und der Freude am Schießsport bzw. der Jagd. 

Einbrecher kommen meist dann, wenn niemand zu Hause ist
Interessant ist in Zusammenhang mit dem beabsichtigten Schutz des Zuhauses ein Blick auf die Kriminalstatistik. Demnach sind nach einem coronabedingten Rückgang die Anzeigen wegen Einbruchs in Wohnräumen (Wohnhäuser und Wohnungen) im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 wieder um 31 Prozent auf mehr als 6.000 Anzeigen gestiegen. KFV-Geschäftsführer Mag. Christian Schimanofsky warnt allerdings vor falschen Vorstellungen: „Jeder, der sein Zuhause mit Waffengewalt vor Einbrechern schützen möchte, sollte bedenken, dass Einbrecher erfahrungsgemäß dann zur Tat schreiten, wenn niemand zu Hause ist. Zugleich bedeutet das aber auch, dass die Waffen selbst zur Beute werden können. Eine sichere Verwahrung von Waffen in den Wohnräumen schützt daher vor jeglichem unbefugten Zugriff, insbesondere auch durch Kinder und andere Familienmitglieder, die keine Berechtigung zum Besitz von Waffen haben.“ 

20 Prozent der Befragten halten herkömmliche Schränke für ausreichend
Wie die aktuelle KFV-Studie zeigt, gibt es punkto sicherer Verwahrung noch einigen Aufklärungsbedarf. Waffentresore bzw. Waffenschränke nutzen mittlerweile zwar schon 57 Prozent aller Personen, die Waffen besitzen, und 49 Prozent haben die Angabe gemacht, dass sie generell einen Tresor nutzen (Mehrfachantworten waren möglich), manche setzten aber auch auf sehr unsichere Aufbewahrungsorte. Vier Prozent der befragten Waffenbesitzer verwahren ihre Waffen beispielsweise im Nachtkästchen bzw. im Schreibtisch, acht Prozent unter dem Kopfpolster bzw. unter dem Bett, elf Prozent nutzen einen Gewehrhalter an der Wand und 13 Prozent lassen ihre Waffe durch eine andere Person verwahren bzw. lagern diese in einem anderen Haushalt. 20 Prozent vertrauen auf herkömmliche Schränke, wie etwa Kleiderschränke bzw. verglaste Waffenschränke, wobei diese meist relativ einfach zu überwinden sind. 

Neue Richtlinie von VSÖ zur sicheren Verwahrung
Die Aufbewahrung ist in Österreich in § 16b Waffengesetz sowie in § 3 Absatz 2 der 2. Waffengesetz Durchführungsverordnung geregelt. Robert Grabovszki, BSc MBA, Generalsekretär vom Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs (VSÖ) bemängelt, dass die “sichere Verwahrung” nur unzureichend gesetzlich definiert ist und beispielsweise keine bestimmten Widerstandsklassen für Waffenaufbewahrungs-Behältnisse vorgeschrieben sind. Widerstandsklassen geben Auskunft darüber, wie lange sicherheitsrelevante Bauteile Einbruchsversuchen standhalten können. „Aufgrund der schwammigen Vorgaben darf man sich nicht wundern, wenn jemand auch eine simple Blechkasse für eine ausreichende Schutzmaßnahme vor fremden Zugriff hält“, so der Experte. Der VSÖ hat daher in Abstimmung mit dem KFV eine neue Richtlinie (TRVE 10-4) erarbeitet, die Empfehlungen enthält, um das passende Wertschutzbehältnis zur Aufbewahrung von Waffen zu finden und auch gesetzeskonform zu nutzen. „In der neuen Richtlinie ist beispielsweise festgehalten, dass Behältnisse zur Aufbewahrung bestimmter Schusswaffen ein entsprechendes Mindest-Eigengewicht haben sollten bzw. über eine bestimmte Verankerung verfügen sollten“, erläutert Grabovszki

Waffen werden auch relativ häufig geerbt oder von Privatpersonen gekauft
Bemerkenswert sind außerdem die Angaben zur Herkunft der Waffen in der Befragung. 50 Prozent haben ihre Schusswaffen in einem Waffengeschäft in Österreich gekauft, zehn Prozent geben an, sie geschenkt bekommen und zehn Prozent geerbt zu haben. Das Internet scheint in der Befragung ebenfalls eine zunehmende Rolle zu spielen: Sieben Prozent geben an, ihre Waffen von einem inländischen Versandhändler gekauft zu haben, sechs Prozent von einem ausländischen. Deals zwischen Privaten sind ebenfalls nicht unüblich: Zehn Prozent der Befragten haben bei einer Privatperson im Inland gekauft und sieben Prozent bei einer Privatperson im Ausland. In vier Prozent der Fälle war die Waffe „schon immer da“.

Tipps zur sicheren Verwahrung von Waffen

  • Waffen und Munition müssen getrennt aufbewahrt werden.
  • Waffen dürfen daher auch nicht geladen im Waffenschrank liegen.
  • Unbefugte dürfen keinen Zugang zu den Waffen bekommen.
  • Wer nur über eine Waffenbesitzkarte und nicht über einen Waffenpass verfügt, darf seine Waffe nicht unterwegs bei sich tragen.
  • Wer eine Waffe der Kategorie B (Revolver, Pistole …) im Nachlass einer verstorbenen Person findet, muss unverzüglich die Waffenbehörde verständigen. Will man die Waffe behalten, sollte ein Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte gestellt werden. Waffen der Kategorie C (Flinten und Büchsen) müssen in einer Waffenhandlung registriert werden.
  • Erlaubnispflichtige Waffen sollten laut der neuen VSÖ-Richtlinie TRVE 10-4 in einem Behältnis aufbewahrt werden, das einer normierten Sicherheitsklasse entspricht – und somit ein entsprechendes Eigengewicht und/oder Verankerung aufweist.
  • Zudem sollten die Behältnisse eine Zertifizierung aufweisen (ÖNORM EN 14450 oder ÖNORM EN 1143-1) bzw. über ein VSÖ-Prüfzeichen verfügen. 

Fotos, Abdruck honorarfrei © VVO/KFV/APA Fotoservice/Krisztian Juhasz
Fotolink: https://www.apa-fotoservice.at/galerie/34992

Rückfragen & Kontakt

Rückfragehinweis:    
Pressestelle KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit)
Tel.: 05-77077-1919 I E-Mail: [email protected] I www.kfv.at

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