Ab 15. Juli kann der Handwerkerbonus beantragt werden, er umfasst alle Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025. Die Förderhöhe liegt bei mindestens 50 und maximal 2.000 Euro pro Haushalt und Jahr und gilt für den privaten Wohnbereich (z. B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen usw.). Aus dem Staatshaushalt stehen 300 Mio. Euro zur Verfügung. Ab dem 15. Juli 2024 wird es möglich sein, den Handwerkerbonus über die nun veröffentlichte Website www.handwerkerbonus.gv.at rückwirkend für alle Handwerksleistungen ab dem 1. März 2024 zu beantragen.