Der ULV vertritt alle WissenschaftlerInnen und KünstlerInnen an den österreichischen Universitäten.
Universitäten sind Einrichtungen mit unverwechselbaren und verantwortungsvollen gesellschaftlichen Funktionen. In ihnen bringen die dort wissenschaftlich und künstlerisch Tätigen durch Einzelleistungen sowie in Teams neues Wissen hervor. Sie sichten, dokumentieren, bewahren und bereiten Wissen für weitere Forschung, Erschließung der Künste und deren Lehre sowie für die Gesellschaft auf, entwickeln es weiter und sorgen zum Nutzen der Gesellschaft für dessen Verbreitung. Das Zusammenwirken des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals mit den Studierenden, die Unterstützung durch das allgemeine Universitätspersonal sowie die erkenntnisgeleitete Lehrtätigkeit sind konstitutive Merkmale der Universitäten.
Zusätzliche Verbesserungen beim Gehaltsschema für das künstlerische bzw. wissenschaftliche und für das allgemeine Personal
Die Liste ULV-UG im Zentralausschuss (ZA)
Inflationsabgeltung plus eine Spur mehr für die Beschäftigten auf Basis des Kollektivvertrags für Universitäten
Der ULV widerspricht den Ausführungen zur sondergesetzlichen Ermächtigung für ausufernde Befristungen von Arbeitsverträgen an Universitäten
Vielleicht sollten Universitätsleitungen und Gesetzgeber einmal ihre Sachargumente auf den Tisch legen. Die Rechtslage ist KEIN Sachargument.