Die Behindertenanwaltschaft ist zuständig für die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder des Behinderteneinstellungsgesetzes diskriminiert fühlen.
Die Behindertenanwältin hält Sprechtage in ganz Österreich ab und ist in Ausübung ihrer Tätigkeit selbständig, unabhängig und an keine Weisungen gebunden.
Bei Bedarf berät und unterstützt die Behindertenanwaltschaft Menschen mit Behinderung im Rahmen von Schlichtungsverfahrens und kann auch als Vertrauensperson daran teilnehmen.
Die Behindertenanwältin ist auch Mitglied des Bundesbehindertenbeirats, der den Sozialminister in allen wichtigen Fragen der Anliegen von Menschen mit Behinderung berät.