Die Behindertenanwaltschaft ist zuständig für die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder des Behinderteneinstellungsgesetzes diskriminiert fühlen.
Die Behindertenanwältin hält Sprechtage in ganz Österreich ab und ist in Ausübung ihrer Tätigkeit selbständig, unabhängig und an keine Weisungen gebunden.
Bei Bedarf berät und unterstützt die Behindertenanwaltschaft Menschen mit Behinderung im Rahmen von Schlichtungsverfahrens und kann auch als Vertrauensperson daran teilnehmen.
Die Behindertenanwältin ist auch Mitglied des Bundesbehindertenbeirats, der den Sozialminister in allen wichtigen Fragen der Anliegen von Menschen mit Behinderung berät.
Erweiterung der Behindertenanwaltschaft: Wichtiger Schritt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Wien (OTS) - Am 6. Juni 2024 bringen Pädagog*innen, Eltern, Schüler*innen und Student*innen in ganz Österreich mit dem Aktionstag Bildung ihre Forderung auf den Punkt: eine umfassende Bildungsreform, die ein...
Wien (OTS) - Am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai dreht sich alles um Selbstbestimmung und Inklusion. Behindertenanwältin Christine Steger findet zur Situation...
Wien (OTS) - Am 8. März ist internationaler Frauentag – weltweit Anlass, um auf den Kampf von Frauen um Gleichberechtigung aufmerksam zu machen. Frauen mit Behinderungen erleben diesen Kampf in mehrfacher Hinsicht....
Wien (OTS) - Wer Teil der Gesellschaft sein möchte, muss sich gut verständigen können. Sprache ist dafür enorm wichtig. Zum internationalen Tag der Muttersprache am 21. Februar fordern die Behindertenanwältin...