In Österreich gibt es 7000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie 2300 Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter. Rechtsan­wältinnen und Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechts­ver­treterinnen und -vertreter sowie Rechtsbe­ra­terinnen und-berater, die nur ihren Klientinnen und Klienten ver­pflichtet und verantwort­lich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Ver­teidigung und die Durchset­zung der Rechte Ein­zelner. Dritten gegen­über sind Rechtsan­wältinnen und Rechtsanwälte zu ab­soluter Ver­schwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängig­keit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter durch die Rechts­an­walts­­kam­mern in den Bundesländern sowie durch die Dachorganisation, den Öster­rei­chischen Rechtsan­walts­­­kammer­tag (ÖRAK) mit Sitz in Wien.

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