In Österreich gibt es 7000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie 2300 Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreterinnen und -vertreter sowie Rechtsberaterinnen und-berater, die nur ihren Klientinnen und Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch die Dachorganisation, den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) mit Sitz in Wien.
Der neue digitale Wahrnehmungsbericht des ÖRAK ist ab sofort unter www.wahrnehmungsbericht.at abrufbar.
ÖRAK-Präsident Armenak Utudjian wiedergewählt; Kostenersatz bei Freispruch im Strafverfahren gefordert
Gutachten zeigt rechtsstaatliche Defizite und erheblichen Reformbedarf auf; ÖRAK präsentiert Katalog an Reformvorschlägen und fordert rasche Umsetzung
Kostenlose „Erste Anwaltliche Auskunft“ wird ab Montag, 26.09.2022, ausgesetzt.
Der bisherige Vizepräsident wurde von der Vertreterversammlung des ÖRAK zum Nachfolger von Rupert Wolff gewählt, der zum Ehrenpräsidenten ernannt wurde.