- 06.11.2026, 09:57:33
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- OTS0049
Familie Tilly zieht Klage gegen Kärntner Grüne zurück
Verfahren beendet
Die Familie Tilly hat ihre Klage gegen die Kärntner Grünen im Zusammenhang mit dem Naturschutzgebiet Walterskirchen zurückgezogen und damit die Konsequenz aus dem bisherigen Verfahrensverlauf gezogen. Das Landesgericht Klagenfurt hat den entsprechenden Beschluss bereits gefasst und das Verfahren für beendet erklärt. Die Familie Tilly muss Verfahrenskosten von rund Ꞓ 8.500,00 ersetzen. Für die Kärntner Grünen ist damit ein Rechtsstreit zu Ende gegangen, in dem sie sich sowohl vor dem Oberlandesgericht Graz als auch vor dem Obersten Gerichtshof durchgesetzt hatten: Das OLG hatte die einstweilige Verfügung gegen die Grünen vollständig aufgehoben, der OGH wies anschließend den außerordentlichen Revisionsrekurs der Gegenseite zurück. „Das ist ein großer Erfolg für uns, für die politische Meinungsfreiheit und für alle, die sich für Transparenz und den Schutz unserer Natur einsetzen. Wir haben uns nicht einschüchtern lassen und gezeigt, dass man auch gegenüber wirtschaftlich mächtigen Interessen standhaft bleiben kann“, freut sich die Landessprecherin der Grünen Kärnten, Olga Voglauer. Der Verfahrensausgang unterstreiche, dass öffentliche Diskussionen über Natur-, Umwelt- und Raumordnungspolitik von besonderem öffentlichem Interesse sind und ihren festen Platz im demokratischen Diskurs haben müssen.
„Der Ausgang des Verfahrens ist ein wichtiges Signal für die politische Meinungsfreiheit. Gerade bei Fragen von erheblichem öffentlichem Interesse muss eine offene und auch zugespitzte politische Auseinandersetzung möglich sein. Nachdem bereits die einstweilige Verfügung vollständig aufgehoben worden war und auch der Revisionsrekurs der Gegenseite erfolglos blieb, ist das Verfahren mit der Klagsrückziehung nun endgültig beendet“, erklärt Rechtsanwalt Matthias Heltschl von der Medienrechtskanzlei Windhager.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits war ein Gemeindevolksbegehren, mit dem die Grünen die Bevölkerung in die seit mehr als 20 Jahren umstrittene Causa Walterskirchen einbinden wollen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine Villa mitten im Naturschutzgebiet nachträglich genehmigt werden soll. Die Familie Tilly war gerichtlich gegen Aussagen der Grünen im Zusammenhang mit der Initiative vorgegangen. „Uns ging es von Anfang an darum, die Bevölkerung einzubeziehen und eine öffentliche Diskussion über die Zukunft dieses besonderen Naturraums zu ermöglichen. Dass wir dafür mit einer Klage konfrontiert wurden, hat uns nicht von unserem Weg abgebracht. Demokratie braucht kritische Stimmen, und die dürfen nicht durch die Angst vor kostspieligen Verfahren zum Schweigen gebracht werden“, betont Voglauer.
Mit dem Ende des Gerichtsverfahrens ist die eigentliche Auseinandersetzung um Walterskirchen noch nicht abgeschlossen. Ob die Villa nachträglich genehmigt werden kann, ist weiterhin offen. Für Voglauer steht fest: „Walterskirchen ist eines der wertvollsten Naturjuwele Kärntens. Über den Umgang mit einem derart sensiblen Gebiet darf nicht allein unter dem Blickwinkel privater Interessen entschieden werden. Der juristische Erfolg ist wichtig, aber er bedeutet noch lange nicht, dass Walterskirchen gerettet ist.“ Die Grünen wollen deshalb ihr Gemeindevolksbegehren weiter vorantreiben und Unterschriften sammeln. Zugleich fordern sie die zuständigen Behörden und den Krumpendorfer Bürgermeister auf, für Klarheit in der Causa zu sorgen. „Wir werden die Entwicklungen weiterhin kritisch begleiten und uns gegen eine Aufweichung des Naturschutzes einsetzen. Der Schutz unserer Natur braucht eine starke öffentliche Stimme“, so Voglauer.
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