- 06.11.2026, 09:31:05
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Wiener Zeitung: Konsequente Aufarbeitung der Kritikpunkte – 20 von 29 Empfehlungen des Rechnungshofs wurden bereits umgesetzt.
Geschäftsführer Simon Kravagna treibt die Neuaufstellung des Unternehmens konsequent voran. Der Umsetzungsstand der Empfehlungen ist öffentlich einsehbar.
Der heute veröffentlichte Bericht des Rechnungshofes zeigt erhebliche Versäumnisse bei der Wiener Zeitung GmbH im Prüfzeitraum 2020 bis 2024 auf. Der Prüfzeitraum betrifft eine Zeit mit einer anderen Geschäftsführung, einem anders zusammengesetzten Aufsichtsrat und einer anderen Zuständigkeit im Bundesministerium.
Für Geschäftsführer Simon Kravagna, seit August 2026 im Amt, steht dennoch die Aufarbeitung im Vordergrund: Die festgestellten Mängel werden korrigiert und die Empfehlungen des Rechnungshofes konsequent umgesetzt. 20 der insgesamt 29 an die Wiener Zeitung gerichteten Empfehlungen wurden bereits umgesetzt. Die noch offenen Punkte befinden sich in Umsetzung.
„An der Kritik des Rechnungshofes gibt es nichts zu beschönigen. Was in der Vergangenheit falsch gelaufen ist, wird korrigiert. Der Bericht ist für uns ein glasklarer Handlungsauftrag, und einen großen Teil davon hat das Unternehmen bereits umgesetzt
“, sagt Kravagna.
Konkrete Garantien zur organisatorischen Absicherung der Unabhängigkeit der Wiener Zeitung, wie vom Rechnungshof gefordert, begrüßt Kravagna. Die durch den Rechnungshof angeregte Verschmelzung der Wiener Zeitung GmbH mit ihrer Tochterfirma wird für 2027 bereits vorbereitet.
Was der Rechnungshof kritisiert und was bereits geändert wurde:
Führungsstruktur
Der Rechnungshof kritisiert die Führungsstruktur im Prüfzeitraum und die damit verbundenen Kosten. Die C-Level-Ebene unterhalb der Geschäftsführung wurde bereits abgeschafft. Die bisherigen Prokuristen haben das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen. Ihre Funktionen als CIO und CCO werden nicht nachbesetzt. Neue Prokuristin des Unternehmens ist Mag. Antonia Bittermann, Leiterin Recht & Governance. Damit wurde die Führungsstruktur deutlich gestrafft und Verantwortlichkeiten neu geordnet.
Förderung von Medien-Start-ups
Der Rechnungshof kritisiert Defizite bei Wirkungsmessung und Transparenz im Zusammenhang mit der Förderung von Medien-Start-ups. Seit 30. September 2026 entscheidet über Förderungen eine unabhängige Jury unter Einbindung externer Expert:innen. Geförderte Start-ups werden zudem vertraglich verpflichtet, jene Informationen bereitzustellen, die für eine nachvollziehbare Wirkungsmessung notwendig sind.
Bezahlte Bewerbung auf Social-Media-Plattformen
Der Rechnungshof verweist auf Werbeausgaben, von denen ein großer Teil an internationale Plattformen floss und kritisiert die fehlende Wertschöpfung für den heimischen Medienstandort. Die bezahlte Bewerbung auf Social-Media-Plattformen wurde mit August 2026 eingestellt. Redaktionelle Inhalte werden nicht mehr durch bezahlte Reichweite auf Plattformen unterstützt. Ein Schwerpunkt auf Kooperationen soll zukünftig den Medienstandort stärken.
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Der Rechnungshof stellt langjährige Mängel in der Personalverrechnung und daraus entstandene finanzielle Folgen fest. Die fehlerhaften Abrechnungen der vergangenen Jahre wurden umfassend aufgearbeitet. Bislang wurden rund 1,1 Millionen Euro an Beschäftigte nachbezahlt. Allfällige weitere Nachzahlungen werden derzeit geprüft.
Externe Beratung und Rechtskosten
Der Rechnungshof kritisiert den hohen Einsatz externer Beratungsleistungen sowie eine unzureichende Verankerung von Wissen im Unternehmen. Durch den Aufbau eigener juristischer Kompetenz im Unternehmen konnten die Kosten für externe Rechtsanwält:innen um ca. 90 % gesenkt werden. Weitere externe Leistungen wurden überprüft, stark reduziert und teilweise beendet.
Berichtswesen und Kontrolle
Der Rechnungshof kritisiert ein unzureichendes Berichtswesen sowie fehlende Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen auf Produkt- und Geschäftsbereichsebene. Das Berichtswesen wurde grundlegend überarbeitet und ausgebaut. Der Aufsichtsrat erhält bereits eine wesentlich detailliertere und strukturiertere Grundlage für die wirtschaftliche Steuerung und Kontrolle des Unternehmens.
Umsetzung öffentlich nachvollziehbar
Welche Empfehlungen des Rechnungshofes außerdem bereits umgesetzt sind und welche Maßnahmen noch ausstehen, ist auf der Website der Mediengruppe Wiener Zeitung unter https://www.mediengruppewienerzeitung.at/unternehmen/umsetzungsmassnahmen/ abrufbar. Die Seite wird laufend aktualisiert, der Aufsichtsrat wird regelmäßig über den Fortschritt informiert.
„Tradition ist ein starkes Asset, aber keine Existenzberechtigung“
Für Kravagna geht es bei der Neuaufstellung der Wiener Zeitung um mehr als das Abarbeiten einzelner Empfehlungen. Entscheidend sei, welchen konkreten gesellschaftlichen Nutzen das Unternehmen mit öffentlichen Mitteln schafft.
„323 Jahre Tradition sind ein starkes Asset, aber keine Existenzberechtigung. Die Wiener Zeitung muss mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einen erkennbaren Nutzen schaffen. Sie soll künftig das sein, was Österreich fehlt: eine Institution, die professionellen Journalismus nicht nur selbst macht, sondern auch den Medienstandort stärkt. Daran richten wir unsere Strukturen, unsere Entscheidungen und unsere Arbeit aus
“, so Kravagna.
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