- 05.11.2026, 11:09:32
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„Bürgeranwalt“: Test bestanden, Prothese dennoch abgelehnt
Am 7. November um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON
Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 7. November 2026, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON folgende Beiträge:
Test bestanden, Prothese dennoch abgelehnt
Frau S., die als Pharmazeutin in Bischofshofen in einer Apotheke beschäftigt ist, bewältigt ihren Alltag und ihr Berufsleben seit einem Unfall vor vielen Jahren mit einer Beinprothese. Da sie beruflich auch viele Treppen steigen muss und in der Apotheke den ganzen Tag auf den Beinen ist, durfte sie eine neue Prothese testen, die ihr helfen würde, die Treppen auf natürliche Art und Weise steigen zu können, und die auch hilft, Stürze zu vermeiden. Ihr wurde attestiert, dass sie bestmöglich für das Modell geeignet sei, doch die zuständige PVA hat den Antrag auf die Prothese nun schon zum zweiten Mal mit dem Argument abgelehnt, dass die gewünschte Prothese eine Überversorgung darstellen würde. Volksanwalt Bernhard Achitz unterstützt Frau S. und kann das Vorgehen der PVA nicht nachvollziehen.
Behindertengerechter Wohnplatz
Das Ehepaar F. kümmerte sich seit Jahrzehnten liebevoll um den gemeinsamen Sohn, der seit Geburt blind ist – und nun seit etlichen Jahren zudem mit der Diagnose Epilepsie lebt, weswegen er seit 2024 berufsunfähig ist. Die Eltern sind jenseits der 70 und leben am Ortsrand eines Dorfes südöstlich von Linz. Benedikt F. ist 37 Jahre alt, wollte in einer Wohngemeinschaft mit Pflegeassistenz leben – oder einen Pflegeheimplatz in Linz, wo er sozialen Anschluss und auch seine Psychotherapeutin und Vertrauenspersonen in der Nähe hat. Entsprechende Schreiben und Gutachten gab es seit 2024. Nach den „Bürgeranwalt“-Dreharbeiten gab es positive Entwicklungen – Volksanwalt Bernhard Achitz forderte bereits Ende Mai eine Lösung des Grundproblems und sprach von einer „Verwaltung des Mangels an Ressourcen“. Was hat sich seither getan?
Besitzstörung: Neue Zahlungsforderungen trotz Gesetzesreform
Die seit Jänner 2026 geltende Reform sollte überhöhte Forderungen wegen Besitzstörung eindämmen. Doch Fälle bei Tankstellen in Wien und Wöllersdorf-Steinabrückl zeigen, dass weiterhin mehrere hundert Euro verlangt werden. Betroffene schildern, sie hätten tanken wollen, wegen fehlenden Treibstoffs, fehlender Kartenzahlungsmöglichkeit oder eingestellten Betriebs aber nicht tanken können. Dennoch erhielten sie Zahlungsaufforderungen. Neben Unterlassungsansprüchen werden auch Vertragsstrafen und Inkassokosten geltend gemacht. Das Inkassobüro Vindobona erklärt, durch das Einfahren könne ein Nutzungsvertrag zustande kommen. Die Reform sei darauf nicht anwendbar. ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer bezweifelt, dass diese Vertragskonstruktion auf solche Zufahrten übertragbar ist. Betroffene bestreiten die Forderungen, ein Gerichtsverfahren läuft noch. Die Fälle werfen die Frage auf, inwieweit die neuen gesetzlichen Regeln vor solchen Zahlungsforderungen schützen.
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