• 03.11.2026, 09:06:03
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Prämie für Elektroauto CO2-Einsparung: THG-Prämie in Österreich mit Quotlix

Wien (OTS) - 

Seit 2023 können die CO2-Einsparungen, die durch Ladestrom von E-Autos erzielt werden, auf die Klimaziele im Verkehr angerechnet werden.

Wer in Österreich ein reines Elektroauto zugelassen hat, kann sich einmal im Jahr die CO2-Einsparung des Fahrzeugs vergüten lassen. Die Quotlix GmbH übernimmt dafür die Einreichung beim Umweltbundesamt und den Verkauf der CO2-Einsparungen.

Grundlage ist die österreichische Kraftstoffverordnung. Unternehmen, die Benzin und Diesel verkaufen, müssen danach den CO2-Ausstoß im Verkehr schrittweise senken. Seit 2023 zählt dafür auch der Strom, mit dem Elektroautos geladen werden - auch zu Hause in der Garage.

Einzelne Halterinnen und Halter können ihren Ladestrom allerdings nicht selbst anmelden, denn das Umweltbundesamt nimmt nur große, gebündelte Mengen an. Quotlix sammelt deshalb die Strommengen vieler E-Autos, reicht sie gemeinsam ein und verkauft sie weiter. Für Privatpersonen ist die Auszahlung der Prämie steuerfrei.

Für E-Autos wird pauschal eine feste Strommenge von 1.500 kWh pro Jahr angesetzt, auf deren Grundlage sich die CO2-Einsparungen berechnen. Ein Fahrtenbuch, Kilometerstände oder Ladebelege braucht es dafür nicht. Wer eine Wallbox mit integriertem MID-Stromzähler hat, kann die tatsächlich gemessenen Strommengen der Wallbox statt der Pauschale zur Anrechnung bringen.Anspruch hat, wer im Zulassungsschein eines reinen Elektroautos steht und überwiegend zu Hause lädt. Die Anmeldung läuft online: Zulassungsschein fotografieren, hochladen, Kontodaten angeben.

Wie hoch die Prämie ausfällt, hängt vom Marktpreis im jeweiligen Jahr ab. Quotlix zahlt 80 % des Erlöses aus, weitere Gebühren fallen nicht an. Für private Fahrzeuge ist die Prämie steuerfrei. Selbst bei Inanspruchnahme der Pauschale ergibt sich so eine jährliche Auszahlung von meist mehr als 100 Euro.

Auch Unternehmen profitieren von der Prämie, sie können ebenso wie Privatpersonen einen Antrag für die auf sie zugelassenen Fahrzeuge stellen bzw. die Strommengen ihrer privaten, halböffentlichen oder auch öffentlichen Wallboxen und Ladestationen anrechnen lassen. Der Erlös wird bei Unternehmen regulär als Einnahme versteuert.

Für das Jahr 2026 ist die Anmeldung noch bis Ende Februar 2027 möglich. Ausgezahlt wird im Lauf des Jahres 2027, sobald das Umweltbundesamt die Mengen bestätigt hat und sie verkauft sind.

Mehr zu Voraussetzungen, Berechnung und Registrierung finden Sie unter quotlix.de/at/

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